Seite wählen

Wie Andreas Frohn, Rechtsanwalt bei unserem Kooperationspartner Kanzlei am Ärztehaus, Büro Köln mitteilt, haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband in der vergangenen Woche nach langen Querelen im Rahmen eines Schiedsverfahrens auf einen Kompromiss in Sachen Kassenabschlag geeinigt. Während bislang ein Abschlag von 1,75 € zu Gunsten der Krankenkassen gewährt wurde, steigt er zum Juli auf 1,85 €. Für das Jahr 2014 ist eine Absenkung auf 1,80 € vereinbart, für das folgende Jahr eine erneute Absenkung auf 1,77 €.

Die noch anhängigen Verfahren vor dem LSG Berlin über die aktuelle Rabatthöhe sowie über die gewährten Rabatte in den Jahren 2009 und 2010 sollen sich damit erledigt haben. Wie die ABDA in ihrer offiziellen Mitteilung ankündigte, könnte der Abschlag in Zukunft komplett entfallen, wenn es entsprechende Änderungen in den sonstigen Preis- und Rabattklauseln betreffend die Apotheken geben würde.

Auch für den Fall, dass der letztgeäußerte – an den Gesetzgeber geäußerte – Wunsch nicht in Erfüllung gehe, habe man vorgesorgt: So sei der 2015 geltende Abschlag von 1,77 € die Verhandlungsgrundlage für den Rabatt im Folgejahr. Einen Schönheitsfehler hat die Vereinbarung indes: bis zum 20. Juni könnten die Vertragspartner den von den Verhandlungsführern ausgearbeiteten Kompromiss noch zu Fall bringen, bis zu diesem Tag läuft die Erklärungsfrist.