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Ab Januar 2017 werden die Pflegestufen in Pflegegrade umbenannt. Bei laufenden Pflegefällen findet die Umstellung dann automatisch statt. Wenn die Kinder ihre Eltern selbst pflegen, wird Ihnen ein Pflege-Pauschalbetrag von 924 Euro gut geschrieben, vorausgesetzt allerdings wird, dass der zu Pflegende Pflegestufe lll hat oder einen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“. Dem Merkzeichen „H“ werden die Pflegegrade 4 und 5 gleichgesetzt.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/panorama/nachricht-detail-panorama/ab-januar-pflegegrad-statt-pflegestufe/“] Name der Quelle (Apotheke Adhoc)[/ilink]