Seite wählen

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat am Donnerstag (4. Juli) entschieden, dass das Jahresausgleichsverfahren des Bundesversicherungsamtes (BVA) für das Jahr 2013 neu zu berechnen ist, um einen Berechnungsfehler bei der Ermittlung der Zuweisungen an die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds zu korrigieren.

Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, zum Urteil des LSG NRW: „Dies ist ein gutes Urteil für Patienten und Versicherte. Es beendet die bestehende Diskriminierung von alten und schwer kranken Menschen. Ausgelöst wurde diese Diskriminierung durch einen Berechnungsfehler bei der Ermittlung der Zuweisungen, welche die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Der Wissenschaftliche Beirat des BVA hatte in einem von der schwarzgelben Bundesregierung beauftragten Gutachten diesen Berechnungsfehler und dessen Beseitigung angemahnt. Daraufhin hat das BVA deshalb selbst vorgehabt, diesen Berechnungsfehler zu korrigieren.“

Kommentar: Die Verteilung der Finanzmittel war im Oktober 2012 Ausgangspunkt für eine Klage von 14 Krankenkassen, darunter 11 Reginalverbände der AOKen, die sich um einen jährlichen dreistelligen Betrag in Millionenhöhe gebracht fühlen. Der Vorwurf: Der Morbi RSA sei immernoch zu sehr mit Methodenfehlern behaftet und bevorzuge Kassen mit überwiegend junger und gesunder Klientel (bspw. die Techniker Krankenkasse).

Die Berechnung für den kasseninternen Finanzausgleich ist seit längerem Gegenstand zum Teil heftiger Kritik. Zuletzt hatten sich mehrere Gutachter mit der Methodik und ihren Konsequenzen befasst und so die Forderungen nach einer Reform des Risikostrukturausgleichs befeuert.

Aber: Der Morbi-RSA bleibt so wie er ist. Die Techniker Krankenkasse (TK) ist im Juni mit einer Klage gegen den internen Finanzausgleich der Gesetzlichen Krankenversicherungen vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gescheitert. Das Gericht stellte fest, dass die mit dem Morbi-RSA verfolgten Ziele der Solidarität und des Wettbewerbs erreicht werden.

[ilink url=“http://www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2013/index_10238.html“] Link zur Quelle (AOK)[/ilink]