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Wenn eine Treppe bei einer Behinderung zur unüberwindbaren Klippe wird und mit einem Treppenlift überbrückt werden muss, müssen Umbauten stattfinden, die es erlauben, einfacher die Etage wechseln zu können. Doch nicht immer zahlt die Pflegeversicherung, im vorliegenden Fall eine Private, darauf weist der deutsche Anwaltverein (DAV) ausdrücklich hin. Das Sozialgericht Osnabrück hat im vorliegenden Fall in der Urteilsverkündung, nachdem eine Frau klagte, dass sie mit einem Treppenlift in den Keller zu einem Massagesessel und einer Hängeschaukel gelangen müsste, den Anspruch auf einen Zuschuss von der privaten Pflegeversicherung der Frau über 5.500 Euro verweigert. Die Versicherung lehnte nämlich die Zahlung dieser Transportmöglichkeit für die betroffene Frau ab, weil sie den therapeutischen Mehrwert nicht erkannte. Die Frau war in ihrer Bewegungsfreiheit zwar erheblich eingeschränkt, aber eben nicht so sehr, dass nur der Umbau hätte die Möglichkeit auf ein eigenständiges Leben erhalten können. Der Massagesessel, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung weiter, könnte aber auch genauso gut im Wohnzimmer stehen, denn dann müsste die Betroffene, die einfach nur den Umbau zur Linderung ihrer Beschwerden veranlasste, nicht in den Keller transportiert werden. Die Linderung ihrer Behinderung ist aber kein Argument, um den Zuschuss der Pflegeversicherung zu bekommen. Daher verweigerte die private Pflegeversicherung diesbezüglich auch die Zahlung. Pflegebedürftige bekommen demnach nur Umbauten bezahlt, wenn die Pflege zumindest erleichtert wird oder aber dadurch die Möglichkeit auf ein eigenständiges Leben gegeben ist.  

Quelle: www.ems-vechte-surfer.de