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Die Gesundheitsreform von Präsident Obama verstößt im Grundsatz nicht gegen die Verfassung der USA. Dies ist die Entscheidung des US Supreme Court, die mit fünf zu vier Stimmen äußerst knapp ausfiel. Die Regierung habe das Recht, eine Zwangsversicherung für alle Bürger gesetzlich zu verankern. Wer sich eine Versicherung leisten kann, aber keine will, muss ab 2014 einen Ausgleichsbetrag an den Staat entrichten.

Insgesamt 26 Bundesstaaten hatten das größte innenpolitische Projekt von Obama angefochten. Im Mittelpunkt stand der 2010 von Obama durchgesetzte Reformpunkt, der eine Pflichtversicherung für die allermeisten Amerikaner ab 2014 vorsieht. Die Republikaner sind strikt gegen das Gesetz. Ihr designierter Präsidentschaftskandidat Mitt Romney will die Reform zurücknehmen, sollte er die Wahl am 6. November gewinnen und das Gericht das Gesetz nicht vorher kippen.

Kommentar: Mit der Reform sollen bislang unversicherte Amerikaner eine Krankenversicherung erhalten. Zudem soll der Anstieg der Gesundheitskosten begrenzt werden. Hier ist die USA mit 17,4 Prozent BIP-Anteil der Gesundheitskosten weltweit führend. Dies sind fast 8000 Dollar pro Kopf. Länder wie die Schweiz, Niederlande, Frankreich verfügen über rund 12 Prozent BIP-Anteil der Gesundheitskosten.

Zudem bedroht Diabetes das amerikanische Gesundheitssystem: Rund ein Drittel der Heranwachsenden (36 Prozent) in den USA ist übergewichtig, was ihr Risiko erhöht, an Typ-2-Diabetes zu erkranken. Für das Gesundheitssystem der USA könnte dies zu einer enormen Belastung werden, denn schon heute enstehen für Krankheiten, die Folge von starkem Übergewicht sind, Kosten zwischen 150 bis 190 Mrd. Dollar im Jahr.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/internationales/obama-reform-oberstes-gericht-gibt-gruenes-licht“] Link zur Quelle (Apotheke Adhoc)[/ilink]