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Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (KBV) haben nach Vorgaben des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes eine Vereinbarung zum neuen Entlassmanagement der Kliniken zum 1. Oktober 2017 beschlossen. Danach müssen Kliniken einen reibungslosen Übergang von der stationären Behandlung in eine Anschlussversorgung garantieren sowie organisieren und koordinieren (wir berichteten). Der Verband der Ersatzkassen e.V. (VDEK) hat einen großen Teil dazu beigetragen, dass das neue Entlassmanagement nun umgesetzt werden kann, das geht aus einer Pressemitteilung des VDEK hervor. Damit eine lückenlose Weiterversorgung nach der stationären Behandlung gewährleistet ist, hat der Verband der Ersatzkassen, die Interessenvertretung der sechs Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK) mit 28 Mio. Versicherten sich dafür stark gemacht, dass die Krankenhäuser für die Anschlussbehandlung Medikamente der kleinsten Packungsgröße für bis zu sieben Tage verordnen dürfen. Früher wurden sie lose und ohne Beipackzettel für wenige Tage mitgegeben, sodass eventuell unerwünschte Wechselwirkungen möglich waren. Auch sind Heil- und Hilfsmittel-Verordnungen in begrenztem Umfang möglich. Ferner waren die Forderungen der Interessenvertretung, dass Kliniken Krankschreibungen für bis zu sieben Tage ausstellen dürfen. Auch dies wurde umgesetzt, sodass entlassene Patienten wegen einer AU-Bescheinigung nicht sofort ihren Arzt aufsuchen müssen.
Der Leistungskatalog mit dem Anspruch der Versicherten ist im Internet unter www.vdek.com/presse/Fragen_und _Antworten/FAQ-entlassmanagement.html  abrufbar.

Quelle: Rehanews24