Seite wählen

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) unterstützt den Referentenentwurf zum Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz), kurz GDNG, weil dies zu einer bedarfsgerechteren und passgenaueren Gesundheitsversorgung durch die Verwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen beiträgt, da diese Daten für medizinische Zwecke freigegeben werden können und dürfen.  

Ulrike Elsner als Vorstandsvorsitzende des vdek hält die Beratung von Krankenkassen mit Gesundheitsdaten für wichtig, denn Deutschland hat auf diesem Gebiet enormen Nachbesserungsbedarf, erklärt die Expertin, die vor allem den medizinischen Fortschritt, die Prävention von Krankheiten und die Qualität der Versorgung im Blick hat.  

Krankenkassen müssten PatientInnen-Daten verwenden dürfen, um Betroffene – vor allem mit chronischen Krankheiten – gezielter, besser und individueller beraten zu können. Das erhöht die Palette der Versorgungs- und Präventionsangebote sowie die Auswahl diverser Therapiemöglichkeiten.  

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz verfolgt das Ziel, Gesundheitsdaten datenschutzkonform und besser erschließen und nutzen zu können. Paragraf 287a besagt, dass Krankenkassen und Pflegkassen neuerdings die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten auswerten dürfen, auch um medizinische Ereignisse, die gravierend sein können, besser vorherzusagen und durch eine Beratung im Vorfeld, unter Umständen, zu verhindern.  

Eine nationale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle wird demnach beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden sein.     

Quelle: gesundheitsprofi.de