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Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden steigen, keine Frage. Arbeitgeber muss das nicht beunruhigen, denn ihr Anteil wurde bei 7,3 Prozent eingefroren. Beitragssteigerungen werden sich daher in Zukunft nur auf dem Kontoauszug von Arbeitnehmern bemerkbar machen. Der Vorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek) kritisiert diese Regelung und schlägt darüber hinaus weitere finanzielle Umstrukturierungen vor.

Im Rahmen einer Pressemitteilung warnte vdek-Vorstandsvorsitzender Christian Zahn: „Wir müssen davon ausgehen, dass die Zusatzbeiträge in der GKV in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen werden. Da der Arbeitgeberbeitragssatz eingefroren ist, gehen diese Kostenschübe voll zulasten der Versicherten.“ Zahn rechne mit einer Steigerung des einkommensabhängigen Zusatzbeitrags von derzeit durchschnittlich 0,9 auf rund 1,7 Prozent bis zum Jahr 2018. Dazu würden unter anderem die geplanten Reformen im Gesundheitssystem beitragen. Dazu klaffe schon seit 2014 die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der GKV immer weiter auseinander. Der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung dürfe daher nicht auf Dauer auf 7,3 Prozent festgeschrieben sein, stattdessen müsse der von Versicherten und Arbeitgebern gemeinsam finanzierte allgemeine Beitragssatz angepasst werden.

Weiterhin schlägt Zahn vor, einen Teil der Finanzreserven aus dem Gesundheitsfonds an die Kassen auszuschütten. Damit könnten die Kosten der anstehenden Reformen finanziert werden, ohne Arbeitnehmer zusätzlich zu belasten. Prinzipiell solle die Liquiditätsreserve des Fonds auf ca. 35 Prozent einer Monatsausgabe, das entspricht rund sechs Mrd. Euro, begrenzt werden. Der restliche Überschuss in Höhe von knapp vier Mrd. Euro würde an die Kassen verteilt werden. Auch der derzeitige Morbi-RSA führe zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen zwischen den Krankenkassen und bedürfe einer Neugestaltung, so Zahn.

Kommentar: Seit 2005 tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung nicht mehr paritätisch. Zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2014 zahlten die Versicherten einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz. Dieser wurde durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz zum 1. Januar 2015 auf 14,6 Prozent gesenkt, die zu gleichen Teilen von Versicherten und Arbeitgebern getragen werden. Kommt eine Krankenkasse damit und den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds finanziell nicht aus, kann sie einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, für den allein die Versicherten aufkommen.

[ilink url=“http://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2015/pk_gkv_finanzierung.html“] Link zur Quelle (vdek)[/ilink]