Erst kürzlich wurden die Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Krankenkassen und des Gesundheitsfonds veröffentlicht. Nun gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen (Grundlohnsumme) bekannt.
Diese betrug je Mitglied auf Basis der Veränderungsraten im zweiten Halbjahr 2014 und des ersten Halbjahres 2015 im gesamten Bundesgebiet plus 2,95 Prozent. Dies ist mit Abstand der höchste Wert, der bisher erreicht wurde und bedeutet, dass die bundesweite Gesamtsumme des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts gestiegen ist.
Die Grundlohnsumme ist die Finanzierungsbasis der beitragsfinanzierten Sozialversicherung. Die Entwicklung ist im Krankenhaussektor bei den Vereinbarungen zum Landesbasisfallwert und den Budgetvereinbarungen für psychiatrische Krankenhäuser relevant.
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