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Seit dem Jahr 2017 müssen gesetzliche Krankenkassen (GKV) wesentliche Inhalte zur Hilfsmittelversorgung öffentlich und transparent machen, aber diesem gesetzlichen Auftrag kommt keine Kasse bisher nach. Außerdem haben sie eine Aufsichtspflicht gegenüber den Leistungserbringern, wie medizinische Hilfsmittelanbieter, Homecare-Unternehmen und Sanitätshäuser und müssen die Verantwortung für Versicherte übernehmen. Dieses Ziel ist trotzdem bislang teilweise fehlgeschlagen, weil die Vergütung in der Hilfsmittelversorgung von Betroffenen zum Teil pauschal (Inkontinenzversorgung) ist und nicht die Qualität hat, die es zur Erhaltung der Lebensqualität braucht. Bislang entscheidet nur der Preis über die Art und Menge der Versorgung. Mehrkosten werden von Krankenkassen nicht getragen, das geht aus dem „Monitor Patientenberatung 2023“ der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) hervor, die Krankenkassen auffordert, Hilfsmittel ausreichend zu vergüten.  

Auch der Industrieverband Spectaris ist für schnelle Reformen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Der Verband kritisiert gestiegene Kosten bei gleichzeitiger nicht vorhandener automatischer Anpassung von Preisen und Festbeträgen für GKV-spezifische Hilfsmittel-Leistungen. In einem Positionspapier fordert die Spectaris-Arbeitsgruppe Hilfsmittel für die Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelversorgern eine faire und transparente Preisgestaltung (Vertragsinhalte) und eine automatische Preisanpassung mittels indexbasiertem Kostenausgleich. Standardisierte allgemeinverbindliche Rahmenverträge könnten die Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse transparenter gestalten und sogar administrative Tätigkeiten sowie den Verbrauch von Ressourcen verringern.  

Quelle: MTD