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Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist die erste Stufe des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Arbeitnehmer haben seither unter anderem einen Anspruch auf Lohnersatzleistungen im Falle einer zehntägigen Auszeit vom Beruf für die Organisation der Pflege von Angehörigen sowie auf eine bis zu zweijährige, unbezahlte Freistellung vom Beruf, um nahe Angehörige zu Hause zu pflegen. Im Rahmen einer repräsentativen Befragung begrüßte zwar die Mehrheit der Teilnehmer die neuen Leistungen, allerdings konnten sich deutlich weniger der Befragten vorstellen, sie tatsächlich selbst in Anspruch zu nehmen.

In einer Pressemitteilung vom 5. Januar stellte das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) die Ergebnisse vor. Demnach halten rund 89 Prozent der Befragten das Pflegeunterstützungsgeld für sehr hilfreich. 85 Prozent würden diese Leistung selbst in Anspruch nehmen, wenn sie die Pflege eines Angehörigen organisieren müssten. Auch eine Freistellung zur Begleitung im Sterbeprozess unterstützten 68 Prozent der Befragten. Immerhin noch rund die Hälfte hält die Familienpflegezeit für bis zu 24 Monaten für sinnvoll. Allerdings würde nur knapp jeder Dritte diese Leistung in Anspruch nehmen, vorwiegend aus finanziellen Gründen (84 Prozent). 43 Prozent der Befragten befürchten berufliche Nachteile, falls sie die Familienpflegezeit tatsächlich nutzen sollten. Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP: „Hier ist vor allem eine andere Unternehmenskultur gefordert, um einen offeneren Umgang mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen.“ Im Dezember 2011 waren 2,5 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Davon wurden mehr als zwei Drittel (1,76 Mio.) zu Hause versorgt, der größte Anteil davon (1,18 Mio.)von Angehörigen (Destatis).

 Kommentar: Es ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen. Angesichts des prognostizierten Fachkräftemangels ergeben sich daraus auch für Arbeitgeber Vorteile, wenn sie durch eine arbeitnehmerfreundliche Personalpolitik Beschäftigte dauerhaft an sich binden können. Doch auch der Staat profitiert von häuslicher Pflege durch Angehörige, denn dadurch kann die Pflegekasse deutlich entlastet werden. So wendete der Staat im Jahr 2011 22,76 Mrd. Euro für stationäre Pflege auf, die Kosten für häusliche Pflege dürften trotz der Anhebung der Leistungen deutlich darunter liegen.

[ilink url=“http://www.zqp.de/index.php?pn=press&id=439″] Link zur Quelle (ZQP)[/ilink]