Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer spricht sich dafür aus, im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) die zweckmäßige Vergleichstherapie künftig gemeinsam mit den zuständigen Bundesoberbehörden Bundestinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) festzulegen. Damit solle deren Fachkompetzenz intensiver genutzt werden.
Künftig wäre es daher vorstellbar, dass für Orphan Drugs, also Arzneimittel, die zur Behandlung seltener Krankheiten eingesetzt werden, die Zulassung als Beweis für einen Zusatznutzen gilt. Weitere Nachweise wären damit nicht mehr notwendig. Wie die „Ärztezeitung“ am 5. Februar berichtete, regt der Ausschuss weiterhin an, Arzneimittel aus bislang vernachlässigten Anwendungsgebieten in der Nutzenbewertung besserzustellen. Als Beispiel wurden hier neue Antibiotika genannt. Im Hinblick auf diese Arzneimittelgruppe wurde kritisiert, dass das Preisniveau etablierter Antibiotika deutlich zu niedrig sein. Dies wirke sich negativ auf Preisverhandlungen auf neue Arzneimittel aus. Auch die bisherige Bewertungspraxis des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und des Bundesausschusses erschwere die Findung eines „angemessenen Erstattungsbetrags“, berichtete die Ärztezeitung.
[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/878618/nutzenbewertung-bundesrat-will-amnog-nachjustieren.html“] Link zur Quelle (Ärztezeitung)[/ilink]