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Seit dem 1. Dezember 2018 können Versicherte der Ersatzkassen frei wählen, ob sie sich von einem HNO-Arzt oder von einem Hörakustiker beraten lassen wollen. Dies ließ der Verband der Ersatzkassen (vdek) nun verkünden. Der sogenannte verkürzte Versorgungsweg, bei dem die Patienten direkt in der HNO-Praxis versorgt werden können, wird zur Zeit von 300 HNO-Praxen unterstützt. Die Versicherten können dem vdek-Vertrag zufolge zwischen fünf aufzahlungsfreien digitalen Hörgeräten wählen.

Die Vorteile, auf die die „Qualitätsinitiative Verkürzter Versorgungswege (QVV)“ im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hinweist, sind eine kontinuierliche audiologische und medizinische Begleitung, eine engere Zusammenarbeit zwischen HNO-Praxen und Hörgeräteakustikmeisterbetrieben, die Bündelung der Kompetenzen der medizinischen und audiologischen Versorgung, Erst- und Folgeversorgung unter HNO-ärztlicher Kontrolle und eine durchgängige ärztliche Begleitung, die eine ganzheitliche Betrachtung und Reaktion auf den Gesundheitszustand des Patienten ermöglicht.

BVMed