Die Versandapotheke hat die Erlaubnis erhalten weiterhin Arzneimittel in Deutschland zu versenden, da die Klage eines Apothekers aus Magdeburg gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt von dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurück gewiesen wurde. Ein Apotheker dürfe gegen die Versandhandelserlaubnis eines Kollegen nur in Ausnahmefällen klagen, was den Richter zufolge nicht eintraf. Zuvor entzog das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt „Zur Rose“ im Oktober 2010 die Versandhandelserlaubnis .
[ilink url=“http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=nachrichten&type=0&no_cache=1&Nachricht_ID=40373&Nachricht_Title=Nachrichten_Klage+unzul%E4ssig%3A+%ABZur+Rose%BB+darf+weiter+versenden“]Link zur Quelle (Pharmazeutische Zeitung)[/ilink]