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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland verbieten. Das Ministerium hat dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das ausländischen Versandhändlern aus der EU ein Unterlaufen der Arzneimittelpreisbindung erlaubt, hat für ziemlich viel Wirbel in der Gesundheitsbranche gesorgt. Ein Versandhandelsverbot ist die Grundlage, um faire Wettbewerbsbedingungen für die deutschen Präsenzapotheken zu schaffen. Es sei zu erwarten, dass ausländische Versandapotheken ihre Marktanteile durch die Gewährung von Boni vergrößern könnten, heißt es im Gesetzesentwurf. Gerade für ältere Patienten mit Polymedikation seien Beratungen in Apotheken mit persönlichem Kontakt wichtig, um die Arzneimittelsicherheit nicht zu gefährden. Im Gesetzesentwurf heißt es weiter, dass das EuGH-Urteil auch Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung hat, weil ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem keine Boni für Patienten vorsieht. Hier würde die sozialversicherungsrechtlich geregelte Zuzahlungsregelung von einigen Patienten unterlaufen. Krankenkassen und die SPD üben aber Kritik, weil sie glauben, dass die Versorgung für chronisch Kranke in strukturschwachen Gebieten mit wenigen Apotheken nicht optimal ist. Ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Gesetzes wird vom Ministerium aber gefordert.

[ilink url=“http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/71981/Verschreibungspflichtige-Arzneimittel-Ministerium-will-Versandhandel-verbieten“] Name der Quelle (Ärzteblatt)[/ilink]