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Bei den gesetzlichen Krankenkassen haben Prüfer des Bundesversicherungsamtes (BVA) im vergangenen Jahr mehrere Fälle von Verschwendung, ungeschickter Geldanlage oder Unterschlagung angemahnt. Unter anderem kritisiert das Amt den Einsatz von Privatdetektiven, das Anmieten nicht genutzter Büroflächen oder zu teure Betriebsfeiern.

Insgesamt machte der Prüfdienst Krankenversicherung des Amts im vergangenen Jahr 236 Prüfungen. In einem Fall stieß eine Kasse infolge der Untersuchung darauf, dass eine Mitarbeiterin über acht Jahre hinweg 213 unrechtmäßige Überweisungen auf zehn Bankkonten mit einer Summe von 459.000 Euro verantwortete.

Auch im Fall der sog. Codierung stießen Prüfer auf Unregelmäßigkeiten. Hierbei ordnen Ärzte und Kliniken den Patienten Diagnosen aus einer Liste zu. Bei 80 bestimmten Krankheiten winken der jeweiligen Kasse Zuschläge aus dem Gesundheitsfonds. Mehrere Kassen traten demnach an Ärzte und Kliniken heran, um nachträglich lukrativere Diagnosen als ursprünglich angegeben zu erreichen. Das Bundesversicherungsamt drohte deshalb auch strafrechtliche Ermittlungen an.

Kommentar: Der jüngste Tätigkeitsbericht der Abteilung K macht deutlich, dass die viel zitierte Korruption im Gesundheitswesen nicht nur ein Problem bei Pharmavertretern, Ärzten oder Apothekern ist.

Zwar mögen die aufgedeckten Fälle der Krankenkassen bei Gesamtausgaben von 180 Mrd. Euro im Jahr finanziell betrachtet nur einen Bruchteil ausmachen, doch lassen vor allem die Unregelmäßigkeiten bei der Codierung aufhorchen. Denn das nachträgliche Ändern von Diagnosen zum Zwecke der rentableren Abrechnung ist ein Versuch, das System im Gesundheitswesen auszutricksen. Auch wenn die Bonner Behörde insgesamt trotz der genannten Beanstandungen „keine systematische Verschwendung“ bei den Kassen sieht und von „Einzelfällen“ ausgeht, sollten derartige Manipulationsversuche im Keim erstickt werden.

Zur Info: Die Abteilung K hat den gesetzlichen Auftrag, mindestens alle fünf Jahre die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen und deren Arbeitsgemeinschaften zu prüfen (§ 274 SGB V). Die Prüfungen Abteilung mit insgesamt 135 Mitarbeitern erstrecken sich auf die Rechts- und Wirtschaftlichkeitskontrolle der Kassen. Zweck der Prüfungen ist es, Schwachstellen aufzuzeigen, zu analysieren und Vorschläge zu ihrer Beseitigung zu unterbreiten. Auf diese Weise sollen sie den Krankenkassen die Möglichkeit geben, Rechtsverstöße und Wirtschaftlichkeitsdefizite eigenverantwortlich zu beheben.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/betriebsfeiern-detektive-und-strauchelnde-kassen“] Link zur Quelle (Apotheke-Adhoc)[/ilink]