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In Deutschland könnten einer Studie zufolge 60 Prozent der langzeitbeatmeten Patienten zumindest vorübergehend von der Beatmung entwöhnt werden. Das Training des eigenständigen Atmens, das in vielen Fällen schrittweise geübt werden muss, nennt man Weaning. Weaning ist also eine Beatmungsentwöhnung und wird auch als Respiratorentwöhnung bezeichnet. Die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) und die Karl-Hansen-Klinik Bad Lippspringe haben dazu im Dezember 2018 den in Deutschland ersten „Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten“ unterzeichnet. Für Patienten, die außerhalb von Kliniken beatmet werden, kann dieser Vertrag gelten. Schätzungen gehen davon aus, dass bundesweit 15.000 bis 20.000 Patienten vom Weaning betroffen sein könnten. Die Zahl der Patienten mit respiratorischer Insuffizienz nimmt allerdings stetig zu. Aus diesem Grund gibt es jetzt diesen Qualitätsvertrag, damit Spezialisten eines Weaning-Zentrums in Kooperation mit dem betreuenden Hausarzt ermitteln können, ob die Entwöhnung der Beatmung bei einem ihrer Patienten möglich ist. Eine Registrierung der Vereinbarung des SBK beim Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIQ) ist zudem auch erfolgt. Andere Krankenhäuser sowie Krankenkassen können mit sofortiger Wirkung dem Qualitätsvertrag beitreten. Das Weaning-Potenzial für jeden einzelnen Betroffenen wird im Rahmen einer telefonischen Fallkonferenz individuell und strukturiert ermittelt. Der Vertrag enthält keine komplizierten Leitfadenstrukturen. Auch müssen die behandelnden Hausärzte dem Vertrag nicht beitreten. Die Klinik rechnet über das reguläre System mit den Krankenkassen ab, während die Hausärzte ihre Vergütung vom Krankenhaus erhalten. Zu einer regulären Behandlungspauschale kommt für den Hausarzt eine Pauschale für die Fallkonferenz sowie für den Hausbesuch, wenn der Patient zuhause betreut wird, nach einem eigenen Entgeltschlüssel. Der Qualitätsvertrag sieht somit vor, möglichst vielen Betroffenen eine Verbesserung der Lebensqualität zu ermöglichen. 

Quelle: Ärzteblatt