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Bislang konnten Ärztinnen und Ärzte in Videosprechstunden nur Arzneimittel verordnen und Rezepte dazu ausstellen sowie eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.  

Das könnte sich nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) aber schon vermutlich im Oktober dieses Jahres ändern, wenn das Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen seinen Beschluss beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach Prüfung durchgebracht hat. Demnach können dann Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation per Videosprechstunde von MedizinerInnen verordnet werden.  

Die neue Regelung ist aber nur dann umsetzbar, wenn PatientInnen der Arztpraxis bekannt sind und wenn es sich um Folgeverordnungen handelt. Erstmalige Verordnungen über Heilmittel und über Leistungen in der häuslichen Krankenpflege sind nicht erlaubt und zählen danach nicht zur Erweiterung der Verordnungsmöglichkeiten per telemedizinischer Konsultation einer Ärztin oder eines Arztes.  

Quelle: dgtelemed.de