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Viele ExpertInnen in der außerklinischen Intensivversorgung kritisieren das neue Intensiv- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, kurz IPReG, und seine neuen Richtlinien, die dazu führen, dass Beatmungs-IntensivpatientInnen mit Trachealkanüle und/oder Beatmungsversorgung in eine stationäre Pflegeeinrichtung umgesiedelt werden sollen. Für diese Betroffenen soll es bis zum 30. Oktober 2023 eine Frist zu einer sogenannten Potenzialerhebung geben, die verpflichtend ist.  

Die Leitlinien für diese Menschen schreiben nämlich vor, dass eine nicht-invasive Beatmung erfolgen muss, obwohl Betroffene wie Maria-Cristina Hallwachs als bestes Beispiel schon jahrzehntelang mit einer invasiven Beatmungsmethode leben und berufstätig sind. Die Expertin arbeitet als Beauftragte der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) und kommt bestens mit ihren schwierigen Umständen nach einem Unfall und einer Querschnittslähmung zurecht.  

Viele Menschen ohne invasive Methode sind nicht überlebensfähig und daher in der außerklinischen Betreuung auf diese Maßnahmen angewiesen. Die neue Rechtslage des IPReG fordert aber eine Verbesserung der außerklinischen Intensivpflege, die für viele Menschen den Verlust der Selbstbestimmung zur Folge hätte. Der neue Grundsatz würde das Motto „ambulant vor stationär“ aushebeln und so die außerklinische Intensivpflege zum Erliegen bringen, weil man Betroffenen zu stationären Pflegeinrichtungen rät. Andere Angebote mit hoher Pflegequalität, wie vom Gesetz gefordert, sind Mangelware.  

Die DIGAB fordert auch Versuche, um die Abhängigkeit von der Beatmung zu lösen, allerdings nicht ohne Rücksicht auf die betroffenen Menschen, von denen bis heute viele gut zuhause außerklinisch versorgt werden können.  

Außerdem wird kritisiert, dass die Potenzialerhebung bei den 20.000 bis 25.000 BeatmungspatientInnen durch ärztliches Personal erfolgen muss und niemand so genau weiß, wie und wo man diese Fachleute findet; selbst die Krankenkassen sind ahnungslos und legen MedizinerInnen Steine in den Weg (Kilometergeld-Kürzung etc.). Die Suche liegt demnach bei den PatientInnen, die aber auch über eine Liste des Nationalen Gesundheitsportals nicht fündig werden, weil Daten noch nicht erhoben wurden.  

Quelle: https://www.gesundheit-adhoc.de/wie-geht-es-mit-der-ausserklinischen-intensivversorgung-weiter.html