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Menschen mit Inkontinenz sind gleich mehrfach belastet: Nicht nur ist die Erkrankung das Paradebeispiel eines Tabuthemas, gleichzeitig gilt die Qualität der Inkontinenzhilfen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden, als denkbar schlecht. Experten machen dafür die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen verantwortlich. Karl-Josef Laumann (CDU), Patientenbeauftragter der Bundesregierung, sieht das eigentliche Problem an anderer Stelle.

Rund vier Mio. Menschen in Deutschland sind auf aufsaugende Inkontinenzhilfen, also Einlagen, Vorlagen und Windeln, angewiesen, so schätzt der Selbsthilfeverband Inkontinenz. Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen. Grundsätzlich werden Patienten über ihre Krankenkasse  mit Windeln etc. versorgt, doch die Qualität der Versorgung verschlechtert sich Kritikern zufolge seit Jahren, darüber berichtet auch „Apotheke Adhoc“ am 9. November. Durch Ausschreibungen sinken die Erstattungsbeträge der Kassen dramatisch, teilweise sind je Patient und Monat nur noch 15 Euro für Inkontinenzhilfsmittel vorgesehen. Damit sei keine qualitativ hochwertige oder zumindest ausreichende Versorgung möglich, laut der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) müssten Patienten mindestens 50 bis 100 Euro pro Monat aus eigener Tasche zuzahlen. Kritiker sehen das Sachleistungsprinzip in Frage gestellt, „Apotheke Adhoc“ ging nun sogar so weit, von einem regelrechten Windelkartell zu sprechen.

Laumann will daher die Qualität von Inkontinenzhilfsmitteln, die von Krankenkassen erstattet werden, überprüfen. Dafür forderte er Versicherte auf, originalverpackte Windeln und Einlagen einzusenden. Bis Anfang nächsten Jahres sollen Ergebnisse vorliegen. Doch der Patientenbeauftragte geht weiter. Er wirft die Frage in den Raum, wie aktuell das Hilfsmittelverzeichnis wirklich ist. Es könne durchaus sein, dass es nicht mehr auf dem aktuellsten Stand ist und dringend dem technischen Fortschritt angepasst werden müsse.

Kommentar: Bis heute existiert keine Nutzenbewertung für Hilfsmittel. Sobald ein Produkt eine Hilfsmittelnummer hat, kann es ins Verzeichnis aufgenommen und von Kassen erstattet werden. Ausschreibungen werden vor allem für Inkontinenzhilfsmittel, Schlaftherapiegeräte, Elektrostimulationsgeräte und Dekubitushilfsmittel durchgeführt. Studien haben gezeigt, dass Ausschreibungen die Versorgungsqualität deutlich einschränken können (wir berichteten).

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/laumann-hilfsmittelverzeichnis-veraltet/“] Link zur Quelle (Apotheke Adhoc)[/ilink]

[ilink url=“https://summaryseven.de/product/aufsaugende-inkontinenz-deutschland/“] S7 Marktwissen „Aufsaugende Inkontinenz in Deutschland“[/ilink]