Seite wählen

Zum 1. November haben die gesetzlichen Krankenkassen den Festbetrag für ein Hörgerät auf maximal 785 Euro fast verdoppelt statt bislang 421 Euro. Dem liegt eine Entscheidung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde, um eine angemessene Versorgung Schwerhöriger sicherzustellen.  Ende 2009 hatten Richter des Bundessozialgerichts (BSG) die Kassen verpflichtet, Hörgeräte für fast Gehörlose nicht mehr nur anteilig, sondern komplett zu zahlen. Geklagt hatte ein 27-jähriger fast Tauber. Ihm musste die Kasse nun statt 987 Euro mehr als das Dreifache zahlen. Für die „nach dem Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder“ – ohne Eigenbeitrag, so das BSG.

Derzeit gelten Festbeträge des Weiteren für Einlagen, Inkontinenzhilfel, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Sehhilfen und Stomaartikel.

Kommentar: Zum Versorgungsmarkt: Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts beurteilen rund 20 Prozent der Bevölkerung ihre Hörfähigkeit als eingeschränkt. Der Anteil der Menschen, die Schwierigkeiten beim Hören haben, schwankt nach Alter und Geschlecht. Bei den über 65-jährigen hören nur noch 59 Prozent der Männer und 65 Prozent der Frauen ohne Schwierigkeiten. Bis zu 500.000 Versicherte werden pro Jahr versorgt.

In 2012 wurden 900.000 Hörgeräte in Deutschland verkauft. Der Markt, auf dem neben mehreren Tausend selbstständigen Hörgeräteakustikern Ketten wie Kind, Geers und auch der Brillen-Filialisten Fielmann agieren, gilt verglichen mit dem Markt für Sehhilfen als Wachstumsmarkt. Abzuwarten bleibt, ob infolge der Anhebung der Festbeträge mehr Kunden für steigende Umsätze sorgen oder ob die meisten Käufer sich künftig Zuzahlung sparen.