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Der Markt der Wearables, also der tragbaren Computersysteme, ist zum Teil vielfältig, unübersichtlich und im stetigen Wachstum. Wearables werden für Fitnesszwecke, aber auch immer mehr in der Medizin eingesetzt. Auch der Markt für medizinische Zwecke boomt. Eine Prognose von Yole Développement kommt zu dem Ergebnis, dass der Markt der tragbaren Computersysteme im medizinischen Segment von 27 Millionen im Jahr 2016 auf 94 Millionen im Jahr 2022 ansteigen wird. Dabei hat das kleine tragbare Gerät großes Potential. Es ist unauffällig, weil es auch immer kleiner wird, und erfüllt viele Zwecke. Auf dem Gebiet der Medizin kann es präventiv, diagnostisch und auch therapeutisch arbeiten, das heisst, es überträgt die aufgezeichneten Daten von Sensoren via Bluetooth oder via W-LAN an die behandelnden Ärzte, die dann die Daten auswerten und den Patienten entsprechend behandeln können. Es gibt viele Möglichkeiten zur Datenerfassung wie beispielsweise Armbänder, die Puls und Herzschlag messen, aber auch die Herzschrittmacher, Hörgeräte und smarte Implantate gehören in die Gruppe der Wearables. Die kleinen Geräte dürfen in Deutschland nur als Medizinprodukt zugelassen werden, denn die Zweckbestimmung ist diagnostisch oder therapeutisch, insofern müssen sie alle grundlegenden Anforderungen nach der Medizinprodukteverordnung wie Sicherheit, klinische Wirksamkeit, sowie Hautverträglichkeit und Biokompatibilität erfüllen. Die Hautverträglichkeit beispielsweise ist bei den intelligenten Pflastern, die auch in die Kategorie der Wearables gehören, ein ganz entscheidender Faktor. Diese Pflaster können den Blutzuckerspiegel beim Diabetiker messen. Mittlerweile gibt es auch Socken mit eingebauten Elektroden für Diabetiker, die eine zu starke Belastung der Füße melden. Mit Patches lassen sich Medikamente einer bestimmten Dosierung verabreichen. In jedem Fall wird das mobile Gerät direkt am Körper getragen, das dann wichtige Daten zur Prävention, aber vor allem zur weiteren Diagnostik und Therapie an den Arzt sendet. Für die Funktion der Wearables gibt es drei Basisindikatoren: Intelligente Sensoren, Low-Power-Stromversorgungen und die drahtlose Kommunikation. Neben der Zulassung als Medizinprodukt, steht aber aber der Schutz der Daten der Patienten im Vordergrund. Hier ist darauf zu achten, dass in den AGB keine Klauseln enthalten sind, die die Übertragung der Daten an Drittanbieter zulässt. Lediglich der Arzt des Vertrauens darf nach Zustimmung des Patienten auf die persönlichen Daten zugreifen und somit kein Unbefugter. Es gibt aber auch Schwächen der kleinen „Alleskönner“ und die liegen zum Teil in der präventiven Funktion, da bestimmte Risikofaktoren wie Schlaganfälle und Herzinfarkte durch die Erfassung der Daten nicht auszumachen sind. Auch kann das intelligente Gerät im Notfall niemals den Arztbesuch ersetzen.

Quelle: www.devicemed.de