Seite wählen

Gesundheitsminister Daniel Bahr fordert in der Diskussion um die Weitergabe von möglicherweise nicht ausreichend verschlüsselten Rezeptdaten zur Aufklärung der Vorwürfe ein Einschreiten der Justiz.

„Ich fordere die zuständigen Stellen, wie zum Beispiel die Staatsanwaltschaft auf, möglichen neuen Vorwürfen gegen Apothekenrechenzentren nachzugehen“, so Bahr. Die Gesetzeslage sei klar: Patientendaten müssten geschützt und dürften nicht zweckentfremdet werden, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Bayerns Datenaufsichtsbehörde nahm derweil in einer Pressemitteilung Stellung und erklärte, dass die Daten von Patienten und Ärzten vor der Weitergabe „ausreichend anonymisiert“ worden seien. Das Landesamt räumt allerdings ein, dass das Münchener Apothekenrechenzentrum VSA die Patientendaten bis 2010 nicht ausreichend anonymisiert hatte.Inzwischen sei dieser Mangel behoben, was eine Prüfung im Januar ergeben hätte.

Kommentar: Die Apothekenrechenzentren in Deutschland unterliegen der Aufsicht unterschiedlicher Landesbehörden. Trotz der Regelung in § 300 Abs. 2 SGB V, die es den Rechenzentren erlaubt, anonymisierte Daten auch für andere Zwecke zu verarbeiten, und den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß § 3 Abs. 6 BDSG über das Anonymisieren, kommt es hier zu unterschiedlichen Auffassungen. Im Widerspruch liegen hier besonderes das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA), das die VSA überprüft hat, und der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Dix erklärte, er halte die Auffassung der Bayerischen Behörde für „riskant“. 

[ilink url=“http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=nachrichten&type=0&no_cache=1&Nachricht_ID=48313&Nachricht_Title=Nachrichten_Rezeptdaten%3A+Bahr+fordert+Einschreiten+der+Justiz“] Link zur Quelle (Pharmazeutische Zeitung)[/ilink]