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Remote Working, Home-Office und mobiles Arbeiten sind durch die Corona-Pandemie für viele Deutsche zum Alltag geworden. Während vor 2020 nur 4 Prozent der Erwerbstätigen von zuhause arbeiteten, waren es im Januar 2021 knapp 25 Prozent. Wie eine im Juli 2021 veröffentlichte Studie von Statista zeigt, befürworten auch 73 Prozent der Befragten einen gesetzlichen Anspruch auf Home-Office. Gründe dafür seien die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Work-Life-Balance, da u.a. der Weg zum Arbeitsplatz entfällt. Nachteile seien jedoch die fehlenden sozialen Kontakte zu den Kollegen sowie die oft mangelnde Ausstattung des Arbeitsplatzes zuhause. Viele Arbeitnehmer klagen über Schulter- und Rückenverspannungen, die durch das Arbeiten ohne Bürostühle und Bildschirme (beispielsweise auf dem Sofa, am Esstisch etc.) verursacht seien. Ebenso ist für viele eine räumliche Trennung zwischen ruhigem Arbeitsplatz und Wohnraum in den eigenen vier Wänden nicht immer möglich.

Bei der Bereitstellung von Arbeitsmaterialen und Ausstattung greifen jedoch die gravierenden Unterschiede zwischen den oft fälschlicherweise synonym verwendeten Begriffen Remote Working, Mobiles Arbeiten und Home-Office. Während das Remote Working sich allgemein auf die Arbeit fern vom Arbeitsplatz im Büro bezeichnet, kann das mobile Arbeiten auch von unterwegs, im Café oder aus dem Ausland erfolgen. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Arbeitsausstattung durch den Arbeitgeber gibt es hier nicht. Anders ist es beim Home-Office, welches sich ausschließlich auf die Arbeit vom Wohnort des Arbeitnehmers aus bezieht. Für diesen Fall ist durch die Arbeitsstättenverordnung festgelegt, dass der Arbeitgeber Equipment wie Laptop, Bildschirm und Ähnliches zur Verfügung stellen muss.

Quelle: www.healthcare-startups.de