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In der kürzlich veröffentlichten Studie der Techniker Krankenkasse (TK) „Homo Digivitalis“ über Patienten und deren Gesundheitskompetenz (wir berichteten letzte Woche) sind weitere Details der Studie über das Alter der Patienten, über deren Einkommen und deren Bildung bekannt: Fakt ist, dass Menschen, die im Internet Gesundsinformationen einholen, über eine digitale Gesundheitskompetenz verfügen müssen, um die gegoogelten Informationen auch zu verstehen. So schaffen es viele Interessierte nicht, seriöse von unseriösen Informationen zu unterscheiden. Die Studie belegt jedoch eindeutig, dass 80 Prozent der Menschen, die einen guten bis sehr guten Gesundheitszustand haben, auch über eine gute bis sehr gute Gesundheitskompetenz verfügen. Bei den gesundheitlich „Angeschlagenen“ sind es hingegen nur 40 Prozent. Darüber hinaus ist die Netzaffinität laut TK-Studie um so größer, je jünger die Patienten sind. In der Altersgruppe der über 60-Jährigen sind nicht einmal die Hälfte online. 20 Prozent der Menschen dieser Altersgruppe sind komplett offline. Ob Patienten im Internet nach Gesundheitsinformationen recherchieren, hängt aber auch vom Einkommen der Patienten ab. Laut Studie ist der Anteil derjenigen, die mindestens einmal am Tag im Internet sind, umso höher, je größer ihr Einkommen ist. Nicht nur das Einkommen, sondern auch der Grad der Bildung spielt bei der Internet-Recherche eine Rolle. Akademiker sind häufiger online als die Befragten mit Volks- oder Hauptschulabschluss. Auch suchen Akademiker Gesundheitsinformationen seltener in sozialen Netzwerken und mehr in staatlichen Informationsquellen. Die Nutzung der elektronischen Gesundheitsakte (eGA) ist laut Umfrage vor allem für diejenigen interessant, die ihre Gesundheit besser bewerten als andere, die sich nicht so gesund und fit fühlen. Auch chronisch Kranke gehören zu den Skeptikern der eGA. Das Fazit der Studie ist, dass viele der Befragten sich nicht ausreichend informiert fühlen und somit auch die Gesundheitsakte, die Gesundheits- und Medienkompetenz voraussetzt, ablehnen. Hier muss laut TK die Krankenkasse als kompetenter Partner der Versicherten auftreten.

Quelle: Ärzteblatt