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Von 8 Euro Zusatzbeitrag einer Krankenkasse bleiben nur 5 Euro als „echter Zusatzbeitrag“. Etwa 3 Euro werden durch den Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Zusatzbeitrages verzehrt. Dies sind durchschnittliche Werte, die aber aufzeigen, wie der Wirkungsgrad des Zusatzbeitrages einzuordnen ist.

Ähnliche Erfahrungen haben die Leistungserbringer bereits bei der Erhebung des Privatanteils bei Rezepten gemacht. Diese Kritik wurde von den Krankenkassen bisher nicht gehört bzw. beachtet. Nun müssen viele gesetzliche Krankenkassen sich mit einem kleinteiligen Erhebungsthema befassen. Und sofort wird die Kritik an den hohen Verwaltungskosten laut.

Kommentar: Aus Sicht der kon.m stellt sich die Frage, ob ein Zusatzbeitrag bereits nachhaltig zur Gesundung einer Krankenkasse beigetragen hat. Die DAK und die BKK Gesundheit wollen nach der Fusion den Zusatzbeitrag wieder abschaffen. Das wäre ein Erfolg, wenn durch eine Fusion von Krankenkassen im Zuge der Hebung von Synergien Kostenvorteile entstehen. Ist das Krankenkassensystem so transparent, dass am Ende eine Lehre für andere Krankenkassen gezogen werden kann?