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Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGa, werden momentan von zwölf Prozent der deutschen Bevölkerung genutzt. Die Apps auf Kassenleistung, die seit dem 6. Oktober 2020 auf diese Weise zugelassen sind, sind weltweit einzigartig. Kein anderes Land hat solche digitalen Helfer, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Laut Umfrage würden insgesamt 40 Prozent aller Menschen hierzulande solche medizinischen Errungenschaften nutzen, 66 Prozent halten sie demnach für sinnvoll. Entscheidend für die Aufnahme als Kassenleistung ist aber, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hohe Qualitätsmaßstäbe ansetzt. Diese Qualitätsstandards sind für Hersteller verpflichtend, damit das BfArM die Apps überhaupt zulässt und in ein sogenanntes DiGA-Verzeichnis aufnimmt. Neun DiGa sind bislang aufgenommen worden, weitere befinden sich in einem strengen Prüfverfahren mit ganz bestimmten Anforderungen und dem Nachweis von positiven Versorgungseffekten, denn sonst gibt es nur eine befristete Aufnahme, die die sogenannte Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) regelt.

Die Preise der derzeit auf dem Markt befindlichen Produkte sind zum Teil relativ hoch. Je nach App kosten sie bis zu 500 Euro. Als Beispiele sind die Tinnitus-App mit 117 Euro pro Quartal und Patient zu nennen, die Anwendung gegen Angststörungen mit 476 Euro und die Adipositas-DiGa, die aktuell für die GKV 499 Euro kostet. Die Rahmenvertragsverhandlungen für die DiGA laufen schon seit dem 29. Juni 2020 und richten sich nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG), das 2011 in Kraft getreten ist. Im ersten Jahr können die Hersteller der DiGA darüber entscheiden, wieviel ihr Produkt kostet. Ab Monat 13 greift dann ein ausgehandelter Erstattungspreis, wobei Differenz-Ausgleichszahlungen stattfinden müssen, wenn Herstellerpreis und nachträglich verhandelter Erstattungspreis differieren. Die Preisbildung zwischen Kassen und Herstellern endet immer wieder in Streitigkeiten wegen Uneinigkeit bei den Preisverhandlungen, sodass eine Schiedsstelle zur Streitschlichtung hinzugezogen werden muss. Die Schiedsstelle setzt dann den Preis fest.

An den Verhandlungen nehmen 13 Spitzenverbände der Hersteller der DiGA teil. Bei der Verhandlung des Rahmenvertrags zum AMNOG sind es nur fünf Herstellerverbände.

Die Krankenkassen fordern schon seit Längerem eine Festsetzung von Höchstbeträgen, ähnlich wie bei den Arzneimittel-Festbeträgen. Die Hersteller lehnen jedoch standardisierte Schemata ab, da Kassen einen Algorithmus zur Preisermittlung einsetzen wollen. Für die Hersteller der DiGa ist der Tagestherapiepreis ausschlaggebend.

Apps, die zur Erprobung im DiGa-Verzeichnis sind, müssen auch noch preisverhandelt werden. Allerdings besteht hier auch wieder Uneinigkeit über den Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns. Auch hierbei wird die Schiedsstelle das letzte Wort haben.

Quelle: pharmazeutische-zeitung.de