Seite wählen

Analog zum DRG-System im stationären Bereich, existiert der sogenannte EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab) zur Abrechnung von Leistungen im niedergelassenen Bereich. Der hinter einer Leistung ausgewiesene Punktwert ist der Verteilungsschlüssel für das zwischen den KVen und Krankenkassen ausgehandelte Budget zur Honorierung der ärztlichen Leistungen. Wie die Ärztezeitung berichtet, ist das System ähnlich wie die DRGs im Krankenhaus von großer Intransparenz gekennzeichnet. Das führt dazu, dass viele Ärzte unter Umständen für ihre Leistungen nicht die richtigen Abrechnungspositionen verwenden (können). Niedergelassene Ärzte benötigen nicht nur in Bezug auf die Erbringung der Leistungen die erforderliche Fachkompetenz, sondern ebenfalls für die daran gebundene Vergütung.

Kommentar: Dieser Umstand birgt sicherlich auch für die Industrie Ansatzpunkte zur Beratung von Ärzten, um ihnen aufzuzeigen, wie u.U. bei konstenintensiven Behandlungen das optimale Entgelt erzielt werden kann. Der Effekt hierbei ist jedoch nicht von allzu langer Dauer, da sich der wirtschaftliche Wert eines einzelnen Punktes reduziert, je mehr Punkte bei der Abrechnung gegenüber der KV geltend gemacht werden. Die sogenannte Rationalitätenfalle sorgt in diesem System dafür, es logisch erscheinen zu lassen, mehr Leistungspunkte abrechnen zu müssen, was jedoch keinen langanhaltenden wirtschaftlichen Effekt hat, wenn diese Strategie von sämtlichen Ärzten genutzt wird.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/article/658155/tipps-abrechnung-ziffernsuche-ebm-lohnt.html“]Link zur Quelle (aerztezeitung.de)[/ilink]