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Nach Aussage des Bundesversicherungsamtes kann die geplante Abschaffung des Zusatzbeitrages bei der DAK nicht sicher in Aussicht gestellt werden. Somit steht eine Abschaffung keinesfalls fest. Am Ende ist es auch eine Haftungsfrage, sollten Mitglieder zur DAK aufgrund der Ankündigung gewechselt haben und der Zusatzbeitrag würde nun doch nicht wegfallen. Laut BVA kann aber eine Haftung der DAK zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden.

Kommentar: Sollte eine prominente Kasse durch eine solche Ankündigung Mitglieder gewinnen oder halten und die Ankündigung nicht einhalten, so stellen sich dabei doch einige Fragen für die Zukunft. Diese Fragen könnten die Mitglieder aber direkt beantworten, indem sie von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen.