Seite wählen

Der Deutsche Psychotherapeutentag hat einer therapeutischen Fernbehandlung zugestimmt. Die Sorgfaltspflichten müssen dabei eingehalten werden. Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung erfordern die Anwesenheit von Therapeut und Patient.

Barbara Lubisch von der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) begrüßt diesen Schritt. Die psychotherapeutische Versorgung wird dadurch flexibler und kann somit besser auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen. Ganz wichtig ist dieser Beschluss für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die dadurch entlastet werden.

Ärztezeitung