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Die  AOK Baden-Württemberg und die Techniker Krankenkasse führen zurzeit eine Ausschreibung im Bereich Elektrostimulation durch. Für beide Krankenkassen ist es das erste Mal, dass sie eine Ausschreibung im Hilfsmittelbereich durchführen, somit ist hier ein Strategiewechsel erfolgt. Bisher hatten die Krankenkassen Preissenkungen durch Verhandlungen nach §127 Absatz 2  durchgesetzt.