Erneut sorgt eine Ausschreibung von Zytostatika für Unruhe. Diesmal hat sich die AOK Hessen den Unmut der Apotheker zugezogen. Im Kern geht es dabei um fragliche Retaxationen im sechstelligen Bereich von Apotheken, die ohne Selektivvertrag Sterilrezepturen herstellen und abrechnen.
Allerdings erhalten die Apotheken nun Unterstützung von dem Regierungspräsidium Darmstadt. Der Aufsicht zufolge kann eine Kasse Apothekern nicht verbieten, Rezepte zu bedienen, nur weil sie einen Selektivvertrag geschlossen hat. Begründung: Zwar gelte die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nicht für Krankenkassen, doch könnten andererseits privatrechtliche Verträge oder Ausschreibungen die gesetzlichen Vorgaben nicht aushebeln, erklärte die Aufsichtsbehörde.
Hintergrund: Seit Dezember sollen die AOK-Versicherten in Hessen nur noch von wenigen Vertragsapotheken versorgt werden, die größtenteils von Fresenius Kabi beliefert werden. Fresenius ist an dem Compounding-Verbund CFL („Compounding for life“) berteiligt, zudem weitere Herstellbetrieben wie Onko Service, Henke Pharma, Rheinische Compounding und cas central compounding baden-württemberg zählen.
[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/aok-hessen-zyto-ausschreibung-regierungspraesidium-darmstadt/“] Link zur Quelle (Apotheke-Adhoc)[/ilink]