Seite wählen

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) übt Kritik an der Vergütungsregelung für Zytostatika herstellende Apotheker seit einem Entscheid der Schiedsstelle. Schiedsspruch-Details sind zwar nicht bekannt, klar ist aber, dass seitdem die Abschläge an Krankenkassen zu hoch sind und die Herstellungsvergütung zu gering. Der DAV hat hierzu mit dem GKV-Spitzenverband eine Vergütungsregelung getroffen, bei der je nach Aufwand eine Herstellungs- und Dienstleistungspauschale mit einer sogenannten Hilfstaxe berechnet wird. Dabei liegt die Pauschale je nach Aufwand zwischen 39 und 81 Euro. Da die Apotheker eigentlich Einkaufsvorteile bekommen, diese aber an die Krankenkassen weitergeben müssen, vor allem beim Kauf von Generika, fallen diese Vorteile weg. Daher mahnt der Verband Zytostatika herstellender Apotheker (VZA) dieses Vergütungssystem an, durch das die Apotheker ein Drittel Vergütungseinbußen haben. Eine flächendeckende Versorgung mit onkologischen parenteralen Zubereitungen ist in Gefahr, zumal das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz von 2017 Exklusivverträge zwischen Kassen und Apothekern, die Zytostatika herstellen, verboten hat. Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern von Wirkstoffen für Onkologierezepturen sind aber weiterhin möglich, sodass der DAV hier die Einsparpotentiale für die Krankenkassen sieht und nicht beim Apotheker. DAV und Kassen wollten sich schon im Dezember 2017 auf eine neue Regelung verständigen, dies ist aber gescheitert, weil die Apotheker eine dreiprozentigen Anteil an den Wirkstoffkosten einforderten, um die weggefallenen Einkaufsvorteile zu kompensieren. Der DAV muss die Sachlage nun prüfen, aber er fordert eine Vergütungsvereinbarung, die den Aufwendungen und Arbeitsleistungen der Apotheker gerecht wird. Nur so ist in Zukunft eine flächendeckende Versorgung von krebskranken Menschen möglich.

Quelle: Ärzteblatt