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Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht Bremen bereits im August 2016 in erster Instanz entschieden, dass Krankenhausapotheken nicht der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, wenn sie Zytostatika an Privatversicherte abgeben. Das Evangelische Diakonie-Krankenhaus in Bremen hatte Zytostatika für Privatpersonen aus seiner eigenen Krankenhausapotheke bezogen und dabei eine Gesetzeslücke ausgenutzt. Es rechnete im Schnitt in jedem der Fälle etwa 11.000 Euro mehr ab. Bislang orientierte man sich an den Arzneimittelpreisen öffentlicher Apotheken und wendete diese quasi stillschweigend an. Die Privatversicherung, der die „Abzocke“ von Krebspatienten aufgefallen war, klagte vor Gericht auf Rückzahlung der zu viel bezahlten Arzneimittelkosten und verlor. Die Richter am Landgericht Bremen entschieden, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, die vorschreibt, dass für Privatversicherte analog wie für gesetzlich Versicherte die Arzneimittelpreisverordnung anzuwenden ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und geht nun in die nächste Instanz an das Oberlandesgericht Bremen. Nun ist die Politik gefordert, die die willkürlichen Preisaufschläge schon jetzt als „ethisch höchst problematisch“ einstuft.

[ilink url=“http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/72286/Klinikapotheken-unterliegen-bei-Zytostatika-fuer-Privatversicherte-nicht-der-Arzneimittelpreisverordnung“] Name der Quelle (Ärzteblatt)[/ilink]