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Die Gesundheitsminister der Länder haben sich auf der 89. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) gegen eine exklusive Ausschreibung von Zytostatika-Zubereitungen und für die Zytostatika herstellenden Apotheker ausgesprochen. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im November 2015 Exklusivverträge für onkologische Rezepturen erlaubt. Die Teilnehmer der GMK sind allerdings der Meinung, dass eventuelle Einsparungen nur kurzfristig auftreten, da bestehende Versorgungsstrukturen dadurch aufgelöst werden könnten. Zudem zweifeln die Minister daran, dass durch die Exklusivverträge die bewährte, flächendeckende, qualitativ hochwertige und zugleich flexible, zeit- und ortsnahe Versorgung mit individuellen Zytostatika-Zubereitungen gewährleistet werden kann. Wegen der geringen Haltbarkeit der Präparate, sowie der Eile in Notfällen stärken die Teilnehmer der GMK daher den Apothekern, welche Zytostatika zubereiten, den Rücken, da durch diese eine wohnortnahe Versorgung möglich ist.

[ilink url=“http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=64105″] Name der Quelle (Pharmazeutische Zeitung)[/ilink]