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Der Hessische Apothekerverband (HAV) kritisiert die Exklusivverträge, die es einem Modell der Allgemeinen Ortskrankenkasse zufolge nur bestimmten Apotheken erlaubt, Patienten mit Zytostatika zu versorgen. In Hessen sowie in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen ist die Versorgung nur den Apotheken erlaubt, die Exklusivverträge mit den Krankenkassen haben. Dies allerdings gefährde die Nahversorgung, da die Zahl der versorgenden Apotheken weiter sinkt, weil die Apotheken zum Teil mit den Individualanforderungen überfordert sind. Die Medien berichten über chaotische Verhältnisse. Hat eine Apotheke keinen Vertrag, zahlt die Krankenkasse nicht. In Bayern sucht man nach einer klassischen Lösung. Hier soll der Arzt mit dem Apotheker lokal eng zusammenarbeiten.

[ilink url=“http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=64969″] Name der Quelle (Pharmazeutische Zeitung)[/ilink]