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Nun wird es konkret. Nachdem wir bereits im Februar über die Reform der Pflegeversicherung und der damit einhergehenden Beitragserhöhung berichteten (Leitartikel vom 18. Februar 2014), liegt nun ein erster Referentenentwurf zur Pflegereform vor. Dieser zeigt auf, wie der geplante Pflegevorsorgefond in den nächsten 20 Jahren wachsen soll. So sollen von der geplanten Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,3 Prozentpunkten, 0,1 Prozentpunkt verwendet werden, um dem Fond mit Geld zu füllen. Die restlichen 0,2 Prozentpunkte werden dazu genutzt, um sich der Preisentwicklung anzupassen und den Begriff der Pflegebedürftigkeit ausweiten zu können.

So bezogen sich die Leistungen der Pflegeversicherung bisher zumeist auf Merkmale, welche mit Abnahme der körperlichen Funktionsfähigkeit einhergehen. Zukünftig sollen auch geistige Einschränkungen, etwa verursacht durch Demenz, berücksichtigt werden. Dazu sollen die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Zudem soll die Einordnung der Pflegestufe bzw. des Pflegegrades sich nicht mehr an den benötigen Minuten zur Pflege orientieren.

Der Fond soll erstmals im ersten Quartal 2015 mit Mitteln gefüllt werden. Die letzte Zahlung ist für das Jahr 2033 vorgesehen. Zunächst ist geplant, dass in den ersten Jahren jeweils 1,21 Mrd. Euro in den Fond fließen. Ab 2018 sollen es dann jährlich 1,31 Mrd. Euro sein. Hauptziel ist es, mit den angesparten Mitteln die Beitragslasten, welche in 20 Jahren entstehen werden zu dämpfen und den Beitragssatz möglichst konstant zu halten. Der Ansparzeitraum ergibt sich aus der Prämisse heraus, dass ab dem Jahr 2034 die ersten Angehörigen der geburtenstarken Jahrgänge zwischen 1959 und 1967 das 75. Lebensjahr erreichen und damit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass diese pflegebedürftig werden. Diesen Jahrgängen gehören durchschnittlich rund 1,3 Mio. Bürger an. Um eine radikale Steigerung des Beitragssatzes zu vermeiden bzw. um Leistungen nicht kürzen zu müssen, wird der Pflegevorsorgefond eingeführt. Geplant ist, dass der Fond rund 20 Jahre nach der Öffnung halten soll, da dann schwächer besetzte Jahrgänge (heutiges Alter: 27 – 28 Jahre) folgen.

Die angesparten Mittel sollen von der Bundesbank verwaltet werden und zu marktüblichen Konditionen angelegt werden. Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Pflegeversicherung während der Ansparphase keinen Zugriff auf die Finanzmittel im Fond hat. Viele Kritiker und auch die Bundesbank selbst halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass die Mittel nur für die Pflegeversicherung genutzt werden. Viel zu groß sei die Verlockung in zukünftigen Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, sich an den Rücklagen zu bedienen. So sei es nicht unmöglich, dass zukünftige Finanzminister ihre Haushalte mit den Mitteln aus dem Fond ausgleichen werden. Eine Änderung des Pflegeversicherungsgesetzes würde dies problemlos ermöglichen.

Zudem regelt der Entwurf die generelle Anpassung der Pflegeleistung an die Preisentwicklung. So soll es ab 2015 eine um vier Prozent erhöhte Pflegeleistung geben, sowie eine Ausweitung von Betreuung und anderen Ansprüchen.

Randnotiz: Der Fond wurde von der CDU/CSU gegen den Willen der SPD durchgesetzt. Diese wollte die Beitragserhöhung nutzen, um die aktuelle Pflegesituation zu verbessern.