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Die MedInform-Konferenz hat sich akribisch mit der Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal auseinandergesetzt. Grundsätzlich wird dieses Prinzip als äußerst hilfreich im Bereich des ambulanten Sektors angesehen, sofern die betreffenden Pflegekräfte ausreichend spezialisiert sind. Ein relevanter Bereich ist insoweit zum Beispiel das Wund- und Schmerzmanagement. Seit Oktober 2013 existiert schon eine „Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen“ zwischen Krankenkassen und Ärztevertretungen. Diese zusammen mit der G-BA-Richtlinie bieten neue Rahmenbedingungen für die vom BVMed-vertretenen Homecare-Unternehmen für eine Chance auf eine klare Vergütungsstruktur betreffend die Delegation ärztlicher Leistungen in der Hilfsmittelversorgung von Patienten im häuslichen Bereich.

Sowohl Dr. Christian Peters vom AOK-Bundesverband, als auch KBV-Vertreter Jürgen Schröder sprachen sich für die Delegation aus, aber nur bei entsprechend qualifiziertem Personal. Dabei sei die Delegation in jedem Fall von der Substitution abzugrenzen. Letztere kommt nicht infrage. Der Arzt müsse die Weisungsbefugnis behalten. In diesem Zusammenhang stellte Dr. Peters vom AOK-Bundesverband „Modellvorhaben zur Heilkundeübertragung“ nach § 63 III 3c SGB V vor. Sofern Diagnosestellung und Therapiefestlegung in ärztlicher Hand verbleiben, spreche nicht gegen eine verstärkte Delegation. Im Übrigen dürfe die Arbeitsteilung nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung der Versicherten führen. Laut G-BA-Richtlinie sind Infusionstherapien, venöse Blutentnahme, Stomaversorgung, Wundmanagement, Tracheotomieversorgung, das Anlegen von Magensonden, transurethaler Dauerkatheter und suprapubische Blasenkatheter, Atemtherapie und Schmerzmanagement delegationsgeeignete Prozeduren. Jürgen Schröder, stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung der KBV, beleuchtete rechtliche Aspekte der Delegation. Der Arzt bleibt gesetzlich und berufspolitisch zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet. Im Falle der Delegation bleibt er Letztverantwortlicher.

Kommentar: Derzeit besteht hinsichtlich der Umsetzung der Delegations-Richtlinie  der Eindruck, dass sie noch in den Kinderschuhen steckt. Eine hundertprozentige Umsetzung des Vorhabens könnte zu einer völlig neuen Personalstruktur in Krankenhäusern und vor allem auch Pflegeeinrichtungen führen. Die allseits bekannte Krankenschwester bzw. der eben solche Krankenpfleger könnte in der Zukunft von einem fachspezifischen Assistenten des behandelnden Arztes abgelöst werden. Aus dem Blickwinkel des Patienten ein interessanter Gesichtspunkt für eine optimierte Behandlung, angesichts des Kostendrucks im Gesundheitswesen jedoch Anlass zur Frage, ob dies mit den vorhandenen (schrumpfendenMitteln der Kassen gestemmt werden kann.

[ilink url=“http://www.bvmed.de/de/bvmed/presse/pressemeldungen/qualifikation-ist-der-schluessel“] Link zur Quelle (bvmed)[/ilink]