Die Maßnahme starker Festbetragsabsenkungen durch den GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 01. Juli 2014 führt dazu, dass den Patienten noch nie so wenige zuzahlungsbefreite Arzneimittel zur Verfügung standen wie jetzt.
Die Festbeträge sind standardmäßig einer jährlichen Prüfung unterworfen und werden entsprechend neu festgelegt. Für einige versorgungsrelevante Arzneimittel steht nun eine Absenkung von bis zu 70 % an. Als Festbetrag definiert sich der Betrag, der den Herstellern von den Krankenkassen maximal für ein Medikament erstattet wird. Relevant sind Festbeträge vor allem für Generikaunternehmen. Durch die deutliche Festbetragsabsenkung durch den GKV-Spitzenverbandsind laut ABDA nur noch 3.009 Arzneimittel von der Zuzahlung, die zwischen 5 Euro und 10 Euro beträgt, befreit – das sind im Vergleich zum 01.Juni 2014 2.592 zuzahlungsbefreite Arzneimittel weniger. Insbesondere millionenfach verordnete Medikamente wie Candesartan und Valsartan (Bluthochdruck, Herzinsuffizienz), Pantoprazol und Omeprazol (Magengeschwüre/Sodbrennen) sind nunmehr von der Festbetragsabsenkung betroffen. Für Generikaunternehmen, die ohnehin einem besonderen Preis- und Rabattdruck ausgesetzt sind, ist dies ein existenzielles Problem und es ist ihnen nicht möglich, zugunsten der Patienten nochmals ihre Preise abzusenken.
Seit Einführung der Zuzahlungsbefreiungen im Jahr 2009 hat die Anzahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel kontinuierlich abgenommen. 2010 waren es noch 12.000 Arzneimittel ohne Zuzahlung, 2013 weniger als die Hälfte. Zum genannten Stichtag 01. Juli 2014 gibt es offiziell nur noch 3.009 zuzahlungsbefreite Medikamente.
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