Anlässlich der geplanten Einführung des Vorsorgefonds durch die große Koalition hat sich auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) genauer mit dem Vorsorgefond beschäftigt und bezweifelt im Ergebnis dessen Effektivität. Den Überlegungen des IW liegt zunächst der Umstand zugrunde, dass die Zahl der Pflegefälle im schlimmsten Fall bis 2050 von aktuell 2,5 Mio. auf 4,2 Mio. ansteigen wird. In diesem Fall sei der Vorsorgefond nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Mit dem Fond sollen bis 2033 mehr als 1,2 Mrd. Euro pro Jahr angespart werden, um zu schwerwiegende Beitragsanhebungen zu vermeiden, denn dann sind rein rechnerisch die geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1967 ins Pflegealter kommen. Das IW spricht sich deshalb dafür aus, die Heim-Pflege zukünftig durch Kapitaldeckung statt durch eine Umlagefinanzierung abzusichern. Jede Generation würde Pflegekosten dann entsprechend dem eigenen Risiko aufbringen müssen, statt diese aus Beitragsgeldern zu entrichten. IW-Direktor Professor Dr. Michael Hüther hält ein solches Vorgehen für mehr generationsgerecht. Der Fonds sei auch deshalb unsicher, weil nicht absehbar ist, wie künftige Regierungen zu dem Fonds stehen.
Unterdessen ist im Bundestag bereits das Pflegestärkungsgesetz beraten worden, wodurch ab Januar 2015 insbesondere auch Pflegebedürftige, die in den eigenen vier Wänden betreut werden, sowie dessen Angehörige mehr unterstützt werden sollen. Erstmal werden durch das Gesetz auch Entlastungsleistungen für die häusliche Pflege generell gewährt, sodass auch nachbarschaftliche Hilfe unterstützt wird. Zudem sollen finanzielle Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass im stationären Bereich bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt werden können. Das BGM arbeitet derzeit schon an einem zweiten Pflegestärkungsgesetz, durch welches der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert wird und ein neues Begutachtungsverfahren in der Pflege eingeführt werden soll. Hiervon werden auch viele Demenzkranke profitieren, die derzeit keine Leistungen aus der Pflegekasse erhalten. Bereits Anfang des Jahres hatte es eine Klausurtagung zur Verteilung der neuen finanziellen Mittel durch die steigenden Beitragssätze in der Pflegeversicherung gegeben.
Auch der allgegenwärtig diskutierte Pflegefonds ist fester Bestandteil des Pflegestärkungsgesetzes. Zur Finanzierung sämtlicher vom Gesetz vorgesehenen Maßnahmen steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 01. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte. So sollen dem Bereich Pflege jährlich zusätzlich rund 3,6 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Der Fonds wird auch in den eigenen Reihen der SPD kontrovers diskutiert. Hilde Mattheis, SPD-Gesundheitspolitikerin hatte sich bis zuletzt gegen einen solchen Fonds ausgesprochen, da sie einen Realwertverlust befürchtet. Prof. Dr. Karl Lauterbach spricht sich dagegen nach wie vor für den Fonds aus und beruft sich dabei auf das schlichte Prinzip des Sparens für harte Zeiten, ohne auf die Einwände der Parteikollegin einzugehen. Vor dem Hintergrund dieser Diskussionen ist aber anzumerken, dass der Pflegefonds bereits im Koalitionsvertrag vereinbart war.