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Zwischen der AOK Hessen und den hessischen Apothekern war es zu einem umfangreichen Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Zytostatika-Ausschreibung gekommen. Nun konnte sich die Apothekerschaft in Hessen bereits zum zweiten Mal vor dem Sozialgericht Hessens durchsetzen. Im Kern ging es um die Frage, ob die Zytostatika-Ausschreibung durch die AOK Hessen eine Einschränkung der freien Apothekenwahl bedeute. Nun sind die Marburger Richter dem vorinstanzlichen Urteil des Sozialgerichts Darmstadt gefolgt und haben zugunsten des Hessischen Apothekerverbands (HAV) entschieden. Dem HAV lag daran, das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gesichert zu wissen. Als besonderer Erfolg aus Sicht der hessischen Aoptheker ist es daher zu werten, dass sie vollumfänglich obsiegt haben.

Wie der HAV mitteilt, hat die AOK Retaxierungen zurücknehmen müssen. Außerdem habe sie den Anspruch auf den Apothekenabschlag verwirkt und muss diesen nun erstatten.

Das Verfahren vor dem Sozialgericht in Marburg ist nicht daseinzge, das sich derzeit mit der Zytostatika-Ausschreibung der AOK Hessen auseinandersetzt. Nach Angaben des HAV bleibt noch der Ausgang vier weiterer Verfahren vor den Sozialgerichten in Darmstadt, in Frankfurt am Main und in Kassel aus.

Kommentar: Der HAV hat sehr prompt auf das Vorgehen der AOK reagiert. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Gerichte mit ihrer Entscheidung das Recht der Patienten auf freie Apothekenwahl uneingeschränkt bestätigt haben. Diese Praxis könnte nun Signalwirkung für weitere Ausschreibungen haben, die ja grundsätzlich nicht ganz unumstritten ist. Für die Apotheker hat die Entscheidung erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen, da Summen im sechsstelligen Bereich in Rede stehen. Der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) brachte zuletzt eine Summe von etwa 800.000 Euro ins Gespräch. Es bleibt abzuwarten, welchen Weg die AOK Hessen und auch andere Kassen in Sachen Ausschreibungen in der Zukunft einschlagen werden und wie sie diese rechtfertigen, sofern sie vorgenommen werden

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