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Arzneimittel: Kassen dürfen Ärzte vergleichend informieren

Nach Ansicht der Bundesregierung ist es Krankenkassen erlaubt, Ärzte über den Therapieeinsatz von preisgünstigen Arzneimitteln mit vergleichenden Hinweisen zu informieren, solange die Therapieinformationen den Werbeaspekt noch dominieren. Dies gilt ebenfalls für...