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Bereits zum ersten April 2014 sind die Änderungen des zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) geschlossenen Arzneiversorgungsvertrages in Kraft getreten. Danach wurde die Quote für Blutzuckerteststreifen, die aus der günstigeren Preisgruppe stammen müssen, von 36 Prozent auf 40 Prozent erhöht. Das „Zwei-Gruppen-System“ wurde schon 2010 eingeführt. Die preiswerteren Teststreifen stammen von generischen Anbietern. Für bis zu 102 Teststreifen erhalten die Apotheken 23,45 Euro je 50 Stück, für bis zu 299 jeweils 20,95 Euro und ab 300 Teststreifen je 20,10 Euro pro 50er-Packung.

Für Teststreifen, die nicht in der Liste aufgeführt sind, erhalten die Apotheken je nach Abgabemenge 26,35 Euro, 24,30 Euro beziehungsweise 22,95 Euro pro Packung.

Die vertraglichen Änderungen seien auf die veränderte Marktlage zurückzuführen. DAV und vdek verständigten sich auch auf eine neue Systematik der Teststreifenlisten, wonach die Teststreifen mit ihrem Produktnamen und nicht mehr mit der Pharmazentralnummer aufgeführt werden. Produktreimporte müssen so nicht mehr einzeln aufgeführt werden, unterfallen aber auch dem Vertrag.

Kommentar: Im ersten Quartal des GJ 2014 hatte der Branchenriese Johnson & Johnson einen Umsatzrückgang von 14, 7 Prozent im Bereich Diabetes-Care zu verzeichnen. Nach den Änderungen des Arzneiversorgungsvertrages könnte auch für die Unternehmen der betreffenden Branche ein neuer Wettbewerb entstehen. Ob sich der Verzicht auf die Angabe der PZN als günstig erweist, muss sich in der Zukunft zeigen. Die Sicherheit der Medizinprodukte in Deutschland stand zuletzt in der Kritik.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/deutscher-apothekerverband-ersatzkassen-teststreifen-quote-bei-40-prozent/“] Link zur Quelle (apotheke-adhoc)[/ilink]