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Die aktuellen Gespräche über die optional von den Krankenkassen zu erhebenden Zusatzbeiträge werden die Kassen nach Einschätzung der Bundesregierung zu konsequenten Sparkursen veranlassen, um zu hohe Zusatzbeiträge für ihre Mitglieder zu vermeiden. Die Krankenkassen werden in diesem Rahmen gehalten sein, effizient zu wirtschaften und gegenüber ihren Mitglieder qualitativ hohe Leistungen zu erbringen. Gleichzeitig sollen Kassen durch die Aufsichtsbehörde zur Erhebung von Zusatzbeiträgen verpflichtet werden können, sofern ihre aktuelle Finanzsituation dies gebietet.

Kritiker in Form der Sozialverbände und Vertreter des Gesundheitssektors und auch die Kassen selbst befürchten aufgrund des Kostendrucks, der auf den Kassen lastet, eingeschränkte Leistungserbringungen. Der GKV-Spitzenverband warnt vor der Umsetzung eines „möglichst-billig“-Prinzips zulasten der Versicherten.

Hinsichtlich der Höhe des zukünftigen Zusatzbeitrages hat Gesundheitsökonom Jürgen Wasem bereits eine Prognose abgegeben. So hält er für 2017 einen Zusatzbeitrag in Höhe von durchschnittlich 1,3 bis 1,5 Prozent vom Einkommen für möglich. Das Bundesversicherungsamt geht von 1,6 bis 1,7 Prozent aus. Die mitgliederstärkste Kasse Barmer-GEK hielt sich bislang mit konkreten Aussagen zurück. Sie hält seriöse Aussagen erst im Herbst für möglich. Dann legt ein offizieller Schätzerkreis Ergebnisse vor.

Maria Klein-Schmein, Grünen-Gesundheitspolitikerin, kritisierte vor allem, dass die Bundesregierung bislang auf eine prozentuale Belastungsgrenze für Geringverdiener verzichtet. Die Regierung hält diese angesichts ohnehin nur prozentualer Ermittlung des Beitragssatzes für entbehrlich.

Kommentar: Sollten sich die Befürchtungen bewahrheiten, dass die Finanz-Reform in der Gesundheitspolitik zu einem Preiskampf auf Kosten der Leistungskataloge unter den Kassen führt, würde genau das Gegenteil von dem eintreten, für das sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Bundesärztekammer zuletzt stark gemacht hatten. Ihren Meinungen nach ist eine Reform zwar unvermeidbar, im Zuge dessen solle aber auch das Prinzip „Qualität vor Quantität“ umgesetzt werden. Zum Beispiel sollen Krankhäuser für eine besonders vorbildliche Form der Patientenversorgung auch besonders entlohnt werden können.

[ilink url=“http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=52597″] Link zur Quelle (Pharmazeutische Zeitung)[/ilink]