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Aus Patientensicht hat er Bereich der Onkologie unvergleichliche Fortschritte gemacht. Die Behandlung ist weniger eingriffsintensiv als noch vor einiger Zeit, da etwa ein Drittel der neuen Zxtostatika nicht mehr als Infusion sondern als subkutane Injektion oder als Tablette verabreicht werden.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung haben sich aber einige Probleme hinsichtlich der Abrechnung durch die behandelnden Ärzte ergeben. So weist der Münchener Onkologe Dr. Wolfgang Abenhardt, zugleich stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) darauf hin, dass die Vergütungsstruktur der GKV die orale Form der Krebstherapie nicht genügend berücksichtigt. Werden Krebserkrankungen mit einer oralen oder subkutanen Therapie behandelt, können die bisherigen Gebührenordnungspositionen jedoch nicht abgerechnet werden. Auch orale Zytostatika seien nebenwirkungsreich und bedürften einer umfassenden Beobachtung durch den Arzt. Es ist also geradezu grotesk, dass diese Behandlung im Gegensatz zur Infusionstherapie nicht abgerechnet werden kann. Praxen ziehen ihre Konsequenzen daraus: Die modernen Therapieoptionen werden aus betriebswirtschaftlichen Gründen den Patienten häufig erst gar nicht angeboten.

Abenhardt ruft nun sogar die Politik, nachdem die Selbstverwaltung das Problem offensichtlich nicht selbstständig lösen konnte. Um eine qualitativ hochwertige Tumortherapie auch in der ASV zu ermöglichen, müssten die erforderlichen zeit- und personalintensiven Tätigkeiten angemessen vergütet werden, forderte Abenhardt. Die Zeit drängt in dieser Hinsicht, da ja gerade die Einführung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) in der Onkologie ansteht. Da entsprechende Leistungen auf die Fachgruppe begrenzt sind und die Pflicht zur Dokumentation besteht, seien unkalkulierbare Kostensteigerungen ausgeschlossen.

Kommentar: Neben der Frage, ob die Problematik der Vergütungsstruktur nun von „oberster Hand“ in scheinbar geboten kurzer Zeit nun behoben werden kann ist fraglich. Auch vor dem Hintergrund der generellen Ausweitung der ambulanten Patientenbetreuung im Rahmen der Gesundheitsreform, man denke an die Delegation ärztlicher Leistungen, erscheint es nicht vertretbar, wenn keine Vergütungsstruktur besteht, die diesen Reformen Rechnung trägt.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/asv/article/866080/onkologie-fortschritt-verguetung-nicht-gleichklang.html“] Link zur Quelle (aerztezeitung)[/ilink]