Seite wählen

Nachdem vor einigen Monaten die Apothekenabrechnungsdienstleister mit ihren engen Kooperationen mit Marktforschungsunternehmen unter Beschuss standen, trifft es jetzt die Ärzte selbst. Wir berichteten dazu in den Leitartikeln „Leitartikel: Konflikt um Datenschutz spaltet die Abrechnungszentren“ und „Leitartikel: BMG hält sich aus Streit um Abrechnungsdaten raus – Eine unendliche Geschichte„. Wie bereits dort angekündigt bedurfte es einer gerichtlichen Instanz um den laut Thilo Weichert „größten Datenskandal der Nachkriegsgeschichte“ zu beenden. Der vom schleswig-holsteinischen Landesdatenschützer losgetretene Skandal gilt nun jedoch als beendet. Besonders da diese Woche das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein dem Landesdatenschützer gerichtlich verboten hatte, seine Behauptungen über unzureichend anonymisierte Rezeptdaten des Münchener Apothekenabrechnungszentrums (VSA) zu wiederholen, da es keine brauchbaren Tatsachengrundlagen gab, die diese Behauptung belegen würden. Zuvor hatte bereits die Datenaufsichtsbehörde Bayerns bestätigt, dass die Datenanonymisierung den Vorgaben entspricht.

Nachdem dieses Kapitel geschlossen ist, wird nun von den Medien die Auskunftsbereitschaft der Ärzte gegenüber Marktforschungsunternehmen kritisiert. Vielen Brancheninsidern dürfte bereits bekannt sein, dass Ärzte für wenige Hundert Euro im Jahr Patientendaten zu Diagnosen, Behandlungen und Verordnungen an Marktforschungsfirmen verkaufen. In anderen Fällen werden Ärzte lediglich mit Marktanalysen entlohnt. In denen können sie sich mit anderen Ärzten in Ihrer KV-Region zum Verordnungsvolumen und Patientenkollektiv vergleichen. Laut der „Zeit“-Redakteurin Anna Kunze wird mit dem Handel von Patientendaten zurzeit ein Umsatz von ca. 30 Mio. Euro erzielt, Tendenz steigend. Besonder interessant sind solche Daten für die Pharma- und Medizintechnikbranche. Ihnen ist es somit möglich zu erkennen, welche Medikamente in welchen Regionen besonders häufig nachgefragt werden, um gezielt Vertreter und Ärzte zu schulen. Auch Werbung lässt sich so wirkungsvoller platzieren.

Zurzeit hat der bekannteste Datendienstleister, IMS Health, Direktverträge mit 2.500 Ärzten in Deutschland geschlossen, die ihre Daten automatisch über ihre Praxissoftware weiterleiten. Dies ist zwar nur ein geringer Anteil der in Deutschland 130.000 tätigen und niedergelassenen Ärzte, entspricht jedoch rund 3 Mio. Patientenbiografien, da jede Praxis im Durchschnitt 1.200 Patienten betreut.

Kritiker sehen in dieser Weitergabe der Daten, die ohne Kenntnis der Versicherten bzw. Patienten geschieht, ein Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht. Zwar betonen alle Teilnehmenden, dass die Daten verschlüsselt und pseudonymisiert übertragen und weitergegeben werden, dennoch sei ein Rückschluss auf die individuelle Person durch geschicktes Suchen in den Datensätzen und bei seltenen Krankheiten möglich. „Es darf nicht sein, dass Ärzte für ein paar Hundert Euro ihr Berufsethos verkloppen“, sagt Jurist Thomas Giesen vom Institut für Informationsordnung in Dresden. Im Sommer kam heraus, dass Apotheken für die Bereitstellung von Abrechnungsdaten eine marktübliche Aufwandsentschädigung von 450 Euro im Jahr erhalten. Bei Ärzten dürfte diese Entschädigung etwa im gleichen Rahmen liegen.

Da verschiedene Marktforschungsfirmen verschiedene Gebietszuschnitte haben, in denen sie Daten gesammelt an ihre Kunden geben, ergeben sich zwangsläufig bei einer Übereinanderlegung Schnittmengen aus denen sich einzelne Versicherte gut herausfiltern lassen. Nach dem Bericht der „Zeit“ plant die Pharmalobby zudem die Gesetzte, die patientenindividuelle Werbung verhindern, abzuschwächen. Zusammen mit den patientenindividuellen Behandlungsdaten wäre es somit möglich den weniger informierten Patienten und nicht nur den Arzt zu beeinflussen. Somit könnte jeder Patient zu einem Pharmavertreter bzw. Pharmalobbyist mutieren, indem er den Arzt unter Druck setzt das beworbene Produkt zu verschreiben.

Vermutlich dürfte wie bei den Abrechnungszentren diese Aufruhe zeitnah im Sande verlaufen. Solange die Datenschützer keinen Verstoß feststellen, dürfte bei gleichbleibender Rechtsgrundlage die Sammelwut der Datenkraken ungehindert weitergehen. Fraglich ist jedoch, warum wissenschaftliche Einrichtungen die breite Datengrundlage nicht nutzen, um weitere Versorgungsforschung zu betreiben, die der Allgemeinheit anstatt den Konzernen hilft.