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Lange wurde diskutiert, nun stehen sie fest: Die Kriterien für Förderungen durch den Innovationsfonds. Die Bekanntmachung durch den zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist gleichzeitig der Startschuss für Projekte, die sich für eine Förderung interessieren. Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden.

Hecken: „Nun sind die Antragsteller am Zug“

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Innovationsausschusses, erklärte: „Mit diesem Startschuss für die erste Förderwelle des Innovationsausschusses konnten wir unser erstes Ziel erreichen – nun sind die Antragssteller am Zug, förderfähige Projekte vorzulegen.“ Gesucht werden Projekte zur Entwicklung neuer Versorgungsformen sowie zur Versorgungsforschung.

Projekte zur Entwicklung neuer Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, sind dabei von je einer themenspezifischen und einer themenoffenen Förderbekanntmachung betroffen. Die Themenfelder umfassen insbesondere die Versorgung in strukturschwachen und ländlichen Gebieten sowie die Arzneimitteltherapiesicherheit und Telemedizin.   Hecken wird sich vermutlich besonders über Projekte zum Medikationsplan freuen. In der Vergangenheit hat er bereits angedeutet, dass ihm dieses Thema besonders am Herzen liegt.

Dem kommen die Pläne der Versandapotheke Zur Rose recht nahe. Das Unternehmen hat Interesse an einer Förderung angemeldet und das Projekt „eRx“ vorgestellt. Gemeinsam mit dem Deutschen Hausärzteverband (HÄV) und dem Kassendienstleister GWQ ServicePlus will Zur Rose das elektronische Rezept voranbringen. Besonders Datenschützer dürften gespannt sein, wie sich die Jury gegenüber dem elektronischen Rezept und ähnlichen Vorschlägen positioniert.

Wie innovativ ist der Innovationsfonds?

Die Versorgungsforschung ist von insgesamt vier Förderbekanntmachungen betroffen. Davon betreffen je zwei Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV beziehungsweise die Evaluation und Auswertung von Selektivverträgen und der Richtlinie zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.

Forschungsprojekte, die sich auf die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit, patientenorientierter Pflege, die Integration ausländischer Pflegefachkräfte oder beispielsweise den Einsatz und die Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung konzentrieren, können sich berechtigte Hoffnungen auf eine Förderung machen. Die potenziellen Kandidaten sollten sich allerdings beeilen: Die Einreichungsfrist für Projektpläne endet bereits am 9. Mai 2016.

Die staatlich verordnete Suche nach Innovationen wird teils kritisch beäugt. Der Münchner Gesundheitsökonom Prof. Günter Neubauer erklärte im Rahmen des 2. Saarbrücker Gesundheitskongresses „Salut“ kürzlich: „Wenn der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt, was eine Innovation ist, können Sie davon ausgehen, dass es keine ist“. Wie die „Ärztezeitung“ weiter berichtet, vertraut Neubauer stattdessen in die Innovationskraft kleiner Strukturen.

Der GKV-Spitzenverband positionierte sich schon deutlich früher, zwar nicht gegen den Innovationsfonds an sich, sondern gegen dessen Finanzierung. In einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags im März 2015 erklärte Verbandschefin Dr. Doris Pfeiffer: „Es ist grundsätzlich ein Fehler, wenn Krankenkassen Forschung finanzieren. Daher sollten wir Steuermittel zur Verfügung stellen.“ In der Tat stellt die GKV die finanziellen Mittel zur Verfügung, ist jedoch nicht selbst in die Entscheidungen zur Fördermittelvergabe eingebunden. Der Spitzenverband hatte darum – erfolglos – gefordert, dass die inhaltliche und wissenschaftliche Bewertung der Anträge durch einen unabhängigen Expertenrat erfolgen soll. „Zusätzlich sollte sichergestellt werden, dass die Finanzmittel nur in dem Umfang erhoben werden, wie sich der Bedaruf aus den bewilligten Förderbescheiden ergibt“, so Pfeiffer.

Das übergeordnete Ziel des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dafür stellt der Fonds zwischen 2016 und 2019 jeweils 300 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Davon sind 225 Mio. Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen vorgesehen, 75 Mio. Euro entfallen auf Projekte zur Versorgungsforschung. Die Mittel werden von der GKV und dem Gesundheitsfonds getragen. Die Investition soll sich langfristig durch effizientere Versorgungsformen und dadurch bedingte Kosteneinsparungen bezahlt machen.