Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat im Zuge der anstehenden umfassenden Gesundheitsreform auch einige neue gesetzliche Regelungen geplant. Bereits verabschiedet ist das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ (GKV-FQWG). bezüglich des Präventionsgesetzes, des E-Health-Gesetzes und des Versorgungsstärkungsgesetzes sind die Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Doch die gesetzlichen Regelungen scheinen dem amtierendes Bundesgesundheitsminister sehr wichtig zu sein – aus gut informierten Kreisen wurde nun eine Art zeitlicher Fahrplan für die Gesetzesvorhaben bekannt gegeben.
Noch in diesem Jahr, nämlich in der ersten Dezemberwoche, soll ein Kabinettsentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz vorgelegt werden. Dieser soll dann am 26. Dezember dem Bundesrat zugeleitet werden.Mit den parlamentarischen Beratungen wird dann Anfang 2015 gerechnet. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 16. Januar geplant. Thema im Bundesrat könnte das Versorgungsstärkungsgesetz dann am 6. Februar sein. Jedenfalls sollte das Versorgungsstärkungsgesetzes am 01. August 2015 in Kraft treten.
Bundesgesundheitsminister Gröhe ist zudem ein großer Anhänger des zukünftigen E-Health-Gesetzes. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf soll es noch in diesem Jahr geben. Durch das E-Health-Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für den Aufbau und die Nutzung der Telematikinfrastruktur schnellstmöglich weiter konkretisiert und der entsprechende Prozess beschleunigt werden. Ein bedeutender Startschuss in diesem Zusammenhang ist die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (EGK)
Ein besonderes Anliegen im Kampf gegen chronische (Volks-)krankheiten ist Hermann Gröhe (CDU) zudem auch das Präventionsgesetz. Dafür liegt seit kurzem ebenfalls ein Referentenentwurf vor. Die Verabschiedung für ein solches Gesetz bereitet Spannung, da es bereits mehrmals gescheitert ist. Der Kabinettsbeschluss zum „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ wird nach Informationen der Barmer GEK für den 17. Dezember 2014 erwartet. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird zum 1. Januar 2016 erwartet. Ziel ist es, Aufklärungsarbeit zu leisten und neben ganz konkreten Programmen generell in der Bevölkerung das Bewusstsein für eine gesunde Lebensweise zu schaffen. Experten sehen die Gesundheitspolitik in Hinblick auf vielzählige Suchtpotenziale der modernen Gesellschaft vor eine große Herausforderung gestellt.
Mit den Reformen der Gesundheitspolitik im engeren Sinne gehen auch Reformen im Bereich der Pflege einher. So hatte der Bundesrat am 07. November 2014 erst das Pflegestärkungsgesetz gebilligt und damit Rahmenbedingungen in der Pflege den gesellschaftlichen Entwicklungen, die mehr Flexibilität erfordern, angepasst.
Die Bekanntgabe genauer Daten zeigt, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben ein bedeutsames Anliegen der gegenwärtigen Bundesregierung ist. Ebenso fällt auf, dass die Gesetzesvorhaben zwar gemeinsame Schnittstellen haben, insgesamt aber auch sehr unterschiedliche Aspekte der Gesundheitspolitik ansprechen. Man kann insoweit geradezu von einer umfassenden Modernisierung der Gesundheitspolitik in Deutschland sprechen. Bislang ist noch wenig Resonanz aus der Bevölkerung vernommen worden. Auch insoweit wären noch ergänzende Konzepte wünschenswert, denn letztlich sind es die Patienten, die unmittelbar betroffen sein werden und deren Kooperation zum teil gefragt ist, etwa wenn es um die Aufforderung zu einer gesunden Lebensweise geht oder Freiräume zur Pflege Angehöriger eingeräumt werden.