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Seit dem 5. Juni 2014 gibt es Sicherheit. Mit der Passage des Gesetzentwurfs durch den Bundestag tritt ab 01. Januar 2015 das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz in Kraft, welches die Beiträge zur Krankenversicherung neu regelt. Wie oft sehen jedoch die nicht an der Entwicklung des Gesetzes beteiligten Parteien die Umsetzung etwas skeptischer als der hauptverantwortliche Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU).

Dieser hatte für 2015 eine Entlastung der Versicherten prognostiziert, mit Ausnahme von Zusatzbeiträgen. Nach Berechnung der Grünen ist jedoch maximal mit einer kurzfristigen Entlastung zu rechnen. Stattdessen muss davon ausgegangen werden, dass auf die gesetzlich Versicherten stattdessen bis 2017 eine Mehrbelastung in Höhe von etwa 10 Mrd. Euro zukommt. Dies geht auch aus einer kleinen Anfrage hervor, die die Abgeordneten in der Form beantworten, dass die Ausgabensteigerungen von den Arbeitnehmern gezahlt werden müssen. Schon für 2015 könnte ein Defizit der GKV in Höhe von 2,5 Mrd. Euro entstehen. Bis 2017 könnte dieses Defizit auf 10 Mrd. Euro anwachsen.

Die große Koalition dagegen rechnet mit einer Entlastung des Haushalts in Höhe von 3,8 Mrd. Euro in den Jahren 2015 bis 2018. Die Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfond schlage von 2014 bis 2015 mit etwa 6 Mrd. Euro zu Buche. Sollte der Gesundheitsfond daher in diesen Jahren keinen Überschuss erwirtschaften. Reicht der Bundeszuschuss im Jahr 2016 in Höhe von 14 Mrd. Euro nicht mal mehr zur Deckung der Mindestreserve in Höhe von 4,1 Mrd. Euro.

Vor diesem Hintergrund stellen die Grünen die Prognose des Bundesgesundheitsministers mehr als in Frage – er hatte erst kürzlich Beitragssenkungen für mehr als 20 Mio. GKV-Beitragszahler in Aussicht gestellt – und geben zu bedenken, auf welche Prognose sich diese Berechnung wohl stützt.

Die Beitragssenkung von 15,5 auf 14,6 Prozent ist nun beschlossen, wobei der Arbeitgeberanteil in Höhe von 7,3 Prozent festgeschrieben wird. Pauschale Zusatzbeiträge und der steuerfinanzierte Sozialausgleich entfallen. Die Kassen sollen aber bei defizitärer Einnahmesituation einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben dürfen – alternativ können diese auch den Kassen vorgeschrieben werden.

Die Diskussionen über den Zusatzbeitrag hatte den Bundestag veranlasst, den Entwurf zu ändern und die Krankenkassen zu verpflichten über eine Beitragserhöhung zu informieren und darauf hinzuweisen, wie hoch der aktuelle durchschnittliche Zusatzbeitrag ist. Zudem besteht bei einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Nach Meinung der CDU ist ein Preis-Wettbewerb der Krankenkassen gewollt und führt zu einer effizienteren Versorgung.

Dass die Zukunft des ursprünglich hoch gehandelten Gesundheitsfond vage ist, haben nicht nur die Grünen erkannt. Schon der Bundesrechnungshof hatte im Mai seine Einschätzung zu der defizitären Finanzentwicklung des Fonds veröffentlicht, wir berichteten.

Danach scheint sich der Eindruck zu verdichten, dass selbst bei einer offiziellen Beitragssenkung diese bedingt durch erhobene Zusatzbeiträge für den einzelnen Bürger nicht wirklich als finanzielle Entlastung zu spüren sein wird. Zudem ist die Rechnung bislang ohne die Finanzsituation der Pflegekassen gemacht worden – so ist zu befürchten, denn das Bundeskabinett hat umfassende Reformen für die Altenpflege angekündigt, die auch angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen unumgänglich erscheinen. Ein erster Schritt für die Umsetzung der Reform wird ebenfalls eine Beitragserhöhung sein. Die Pflegebeitragssätze sollen nach ersten Aussagen um 0,5 Punkte steigen.