Seite wählen

Anfang des Jahres gab der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekannt, das Hilfsmittelverzeichnis für aufsaugende Inkontinenzhilfen (PG 15) zu aktualisieren. Damit soll die Versorgungsqualität deutlich verbessert werden (wir berichteten). Doch was kann ein aktuelleres Hilfsmittelverzeichnis ausrichten, wenn Krankenkassen bei den Versorgungspauschalen weiter rigoros den Rotstift ansetzen? Nicht viel, davon ist der Branchenverband BVMed überzeugt. Er fordert Pauschalen, die eine qualitätsorientierte und aufzahlungsfreie Versorgung sicherstellen.

Monatspauschalen im Sinkflug

Die Aktualisierung der Produktgruppe begrüßt der Verband ausdrücklich. Es bestehe allerdings die Gefahr, dass die Verbesserungen durch zu niedrige Monatspauschalen zunichte gemacht werden. Daher fordert der BVed Pauschalen, die eine qualitätsorientierte und aufzahlungsfreie Versorgung sicherstellen.

Auch wenn ausschließlich Produkte auf dem neuesten Stand der Technik im Hilfsmittelverzeichnis gelistet wären nützte es dennoch wenig, solange Krankenkassen Versorgungspauschalen ausschreiben, die mehr symbolischer Beitrag als kostendeckend sind. Solche Fälle sind mehr die Regel als eine Ausnahme. Erst kürzlich gab die Knappschaft bekannt, ab Juni 30 Prozent weniger für die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln zu zahlen. Statt vorher 21 Euro erhalten Patienten damit eine Pauschale von 15 Euro pro Monat. Diese Senkung sei möglich, da Apotheker durch neue Vertragsbedingungen deutlich entlastet würden. So müsse die medizinische Notwendigkeit der Versorgung künftig nicht mehr jährlich, sondern lediglich alle drei Jahre mit einem Rezept nachgewiesen werden. Der Zeitraum, in dem das Rezept eingereicht werden kann, wird gleichzeitig von zwei auf sechs Monate verlängert.

Bei einem Verbrauch von drei Windeln pro Tag und einer Versorgungspauschale von 15 Euro darf eine einzelne Windel nur rund 0,16 Euro kosten, um eine aufzahlungsfreie Versorgung zu gewährleisten. Auch bei einer Mischkalkulation kann diese Rechnung kaum aufgehen: Selbst wenn ein Großteil der Inkontinenzpatienten der jeweiligen Kasse günstigere Vorlagen statt Windeln benötigt, ist die Pauschale für die Lebenswelt der Patienten nicht realistisch. Zum Vergleich: Babywindeln, die erstens deutlich kleiner sind, und bei denen Aspekte wie Auftragen unter der Kleidung oder Rascheln eine untergeordnete Rolle spielen, sind pro Monatsration deutlich teurer.

Der BVMed kritisiert die aktuelle Entwicklung der Pauschalen im Markt als derzeit größtes Problem in der Inkontinenzversorgung. Sofern dieses Problem nicht gelöst wird, könnte keine Qualität von Produkt und Dienstleistung gewährleistet werden.

Laumann: Kassen müssen Versorgung „ohne Wenn und Aber“ sicherstellen

Dies entspricht den Forderungen des Pflegebeautragten Karl-Josef Laumann (CDU) für eine adäquate Hilfsmittelversorgung. Auch ohne Zuzahlung müsse gewährleistet sein, dass Inkontinenz-Patienten nicht mit geringster Qualität abgespeist werden. Ende des vergangenen Jahres leitete Laumann daher ein Qualität-Prüfungsverfahren von Windeln ein. In einem Positionspapier erklärte er, dass seit geraumer Zeit eine Vielzahl von Patienten Beschwerden äußert, denen zufolge die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln nicht ausreichend ist. Auch Laumann sieht die Verantwortung bei den Krankenkassen. Diese würden bei ihren Ausschreibungen die Zuschläge vorrangig nach dem niedrigsten Preis vergeben. Laumann: „Für mich steht unzweifelhaft fest: Die Versicherten haben einen klaren Anspruch auf eine qualitativ und quantitativ angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln. Diese muss dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen. Und es ist die gesetzlich klar verankerte Aufgabe der Krankenkassen, die notwendige Versorgung ohne Wenn und Aber sicherzustellen.“

Die PG 15 ist besonders stark von Preisdruck gekennzeichnet und zählt zu den am häufigsten ausgeschriebenen Produktgruppen. Der Markt hat sich dadurch stark gewandelt. Die zuvor über eine Vielzahl von Apotheken und Sanitätshäusern breit gefächerte Versorgung mit Produkten aller Hersteller konzentriert sich inzwischen auf wenige Lieferanten. Aus Herstellersicht beeinträchtigt der Margenverfall das Interesse von Unternehmen am deutschen Markt und senkt auch die Innovationsbereitschaft.

Inkontinenz wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Krankheit anerkannt und fällt damit in die Leistungspflicht der GKV. In Deutschland sind laut Schätzungen zwischen fünf und acht Mio. Menschen von Inkontinenz betroffen.